So wird es in der Volksschule bis zur dritten Klasse ab sofort kein Sitzenbleiben mehr geben. Die Auswirkungen dieser Regelung dürften jedoch relativ gering sein, österreichweit sind im vergangenen Schuljahr gerade mal 0,6% der Volksschüler sitzengeblieben. Eine andere Regelung betrifft die Durchlässigkeit der Klassen: Bis zur dritten Klasse können Volksschüler, die sich besonders schwertun, ab jetzt auch während des laufenden Schuljahres in die nächstniedrigere Schulstufe wechseln. Umgekehrt können auch Schüler mit besonders guten Leistungen in die nächsthöhere Klasse wechseln.
Auch bei der Beurteilung der Schüler gibt es Neuerungen: In den ersten drei Schulstufen der Volksschule können anstelle von Ziffernoten sogennante “Leistungsinformationen” eingesetzt werden. Bei zirka zwei Dritteln aller Volksschulen wird das bereits umgesetzt, bislang war dafür allerdings ein Schulversuch notwendig. Die Entscheidung, ob Ziffernnoten oder Leistungsinformationen verwendet werden, liegt beim Schulstandort, die Regelung kann auch für einzelne Klassen gelten.
Sprachkurse an weiterführenden Schulen
Auch der Übergang vom Kindergarten in die Schule soll künftig glatter ablaufen. Dafür sollen Eltern bei der Schuleinschreibung Dokumente über den Entwicklungs- und Sprachstand der Kinder vorlegen.
Apropos Sprache: Im Schuljahr 2016/2017 werden erstmals auch an weiterführenden Schulen Sprachstart- und Sprachförderkurse für Jugendliche, die mangels Deutschkenntnissen dem Unterricht nicht ausreichend folgen können, angeboten.
Neues Schuljahr bring Ausbildungspflicht in Vorarlberg
Mit dem Schuljahr 2016/17 wird Politische Bildung für Schüler der 6. bis 8. Schulstufe (2. bis 4. Klasse AHS und Neue Mittelschule/NMS) Pflicht. Allerdings kommt dafür kein eigenes Fach, stattdessen wurden Pflichtmodule im Lehrplan des Fachs Geschichte verankert.
Für all jene, die mit dem neuen Schuljahr ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, gilt außerdem erstmals die neue Ausbildungspflicht. Diese sieht vor, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entweder eine Schule besuchen oder eine Lehre oder sonstige Ausbildung absolvieren müssen. Bei Verstößen drohen den Erziehungsberechtigten (ähnlich wie bei der Verletzung der Schulpflicht) Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro.
(APA/Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.