Der Mann war im September verurteilt worden, seiner damaligen Ex-Freundin in zwei Monaten 400 SMS geschickt und sie immer wieder persönlich belästigt zu haben.
Keine beharrliche Verfolgung von Stalker
Was danach erfolgte, war jedoch laut Gericht keine beharrliche Verfolgung. Das Opfer selbst hatte erneut Kontakt zu dem Mann aufgenommen. Außerdem ging es in den 20 neuen SMS nicht um Liebesschwüre und enttäuschte Liebe sondern um die Rückgabe persönlicher Dinge wie beispielsweise eines Rasierapparates. Somit Freispruch. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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