Selbst als ihn die Verflossene anzeigte, tippte er weiter. Am Freitag räumte der Angeklagte allerdings ein, einen großen Fehler gemacht zu haben.
Weil sich das Opfer, eine Lustenauerin (39), durch die ständigen Liebeschwüre per SMS unzumutbar in seiner Lebensführung beeinträchtigt fühlte, verurteilte Richterin Angelika Prechtl-Marte den Mann zu einer unbedingten Geldstrafe von 900 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Stalking, Juristen sprechen von beharrlicher Verfolgung, ist seit gut vier Jahren strafbar. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Haft.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.