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Verjährung: Missbrauchsfall in Jagdberg bleibt ungeklärt

Der Beamte war am ehemaligen Landesjugendheim Jagdberg Erzieher.
Der Beamte war am ehemaligen Landesjugendheim Jagdberg Erzieher. ©Vorarlberger Landesbibliothek
Bregenz – Verfahren gegen Landesbeamten wegen Missbrauchs wurde als verjährt eingestellt.

Der Zeitpunkt schien sonderbar, die Meldung seltsam unvollständig: Am Nachmittag des 23. Dezember 2011, als die meisten Büros im Land bereits in vorweihnachtliche Feiern hinüberdämmerten, gab die Staatsanwaltschaft Feldkirch der APA bekannt, dass sie das Verfahren gegen einen Landesbediensteten wegen Missbrauchsverdachts eingestellt habe. Warum? Diese Antwort blieb die Justiz schuldig. Der Dienstgeber, das Land Vorarlberg, dagegen erklärte kryptisch: „Wir prüfen derzeit, was die Einstellung des Verfahrens für uns bedeutet.“

Die vollständige Geschichte erzählt von der ganzen Tragweite solcher Vorwürfe, und sie wirft die Frage auf: Wie viel Schatten darf auf einem Beschuldigten haften bleiben? Vor allem dann, wenn sich Schuld oder Unschuld nie erweisen werden.
Der 60-jährige Landesbeamte in leitender Position war von einem Brüderpaar aus Kärnten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden, weil er sich im Landeserziehungsheim Jagdberg an den beiden vor Jahrzehnten vergangen haben soll. Dort hatte der Beamte in den 1970er-Jahren als Erzieher gearbeitet. Er bestritt die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft ordnete Ermittlungen an. Die Kriminalpolizei führte Befragungen durch. Die SPÖ brachte den Fall in einer parlamentarischen Anfrage an Landesrätin Greti Schmid an die Öffentlichkeit. Am 8. Dezember, einen Tag vor Ablauf der Antwortfrist, wurde der beschuldigte Beamte vom Dienst freigestellt. „Vorsorglich“, betonte der Personalchef des Landes, Markus Vögel. Das Land hoffte, die Gerichte würden die Unschuld des Beamten ans Licht bringen. Aber diese Hoffnung trog. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Verjährung eingestellt, bestätigte Staatanwalt Daniel Simma (36) den VN. Schuld oder Unschuld, diese Frage bleibt unbeantwortet und der Beamte vorläufig weiter außer Dienst.

Verjährungsfristen

Denn die Vorwürfe gegen ihn wogen schwer. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von „schwerem Missbrauch“. Dafür sieht er heute Gefängnisstrafen in Höhe von einem bis zehn Jahren vor, sofern die Tat nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Diese Frist beginnt am Tatzeitpunkt zu laufen. Außer bei sexuellem Missbrauch, da gilt seit Anfang 2010 eine neue Rechtslage. Egal, in welchem Alter das Kind sexuell missbraucht wurde, die Verjährungsfrist läuft erst ab dem 28. Lebensjahr des Opfers.
Im vorliegenden Fall hat einer der beiden Brüder kalte Füße bekommen und seine Vorwürfe zurückgezogen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen ihn einen Strafantrag wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung eingebracht. Die Verhandlung fand in Kärnten statt. Der Mann wurde verurteilt. Sein Bruder aber hielt seine Vorwürfe aufrecht. Staatsanwalt Daniel Simma bestätigt, dass die Plausibilität dieser Vorwürfe nicht mehr untersucht werde. Verjährt ist verjährt.
Damit muss nun die Landesregierung versuchen abzuklären, was die Staatsanwaltschaft offenließ. Personalchef Markus Vögel lässt sich derzeit die Akten kommen, die zahlreiche Zeugenaussagen beinhalten. Mitte Jänner will er klarer sehen. Er erwägt, eine unabhängige Disziplinarkommission einzuberufen. Denn das Land will unter allen Umständen den Anschein vermeiden, da werde was vertuscht. Der beschuldigte Beamte selber hat bereits klargemacht, dass er im Herbst 2012 in Pension gehen will. Er gilt in seinem Fach als langjähriger Kenner. Seine Stelle hat das Land schon ausgeschrieben. Nun gilt es, unter schwierigsten Bedingungen eine geordnete Übergabe hinzukriegen. Viele Fragen bleiben offen. Wie sehr hat der eine Beschuldiger, der seine Vorwürfe nach eigenem Bekunden aus Geldgier erhoben hatte und dann zurückzog, das Ansehen all der echten Opfer beschädigt, die tatsächlich Unsägliches erlitten haben? Wie kann ein Dienstgeber einem Mitarbeiter gerecht werden, gegen den schwere Vorwürfe aufrecht­erhalten werden, ohne dass sie bewiesen werden müssen, weil die Verjährung einen endgültigen Schlussstrich zieht? Und wie endgültig ist dieser Schlussstrich wirklich, wie viel Schatten bleibt auf einem Leben lasten, das sich einmal Missbrauchsvorwürfen ausgesetzt sah und möglicherweise die eigene Unschuld nie nachweisen kann?

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