Deshalb muss der Arbeiter mit dem monatlichen Einkommen von 1300 Euro dem Gericht jetzt als Geldstrafe 2000 Euro bezahlen – 200 Tagessätze zu je zehn Euro. Der Schuldspruch erfolgte wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Der Dornbirner hatte 13 Cannabispflanzen angebaut und daraus für den Eigengebrauch Marihuana geerntet. Bei einer Hausdurchsuchung waren acht Cannabispflanzen und sechs Gramm Marihuana gefunden worden.
Der 24-Jährige gab gestern in der Hauptverhandlung an, er habe das selbst angebaute Marihuana nur konsumieren und nicht verkaufen wollen. Das Strafverfahren gegen ihn wäre einzustellen gewesen, wenn er mit sogenannten gesundheitsbezogenen Maßnahmen einverstanden gewesen wäre. Über therapeutische Maßnahmen, wie etwa eine ambulante Therapie, hätte der Amtsarzt entschieden.
Er wolle während der Arbeitszeit keine Therapie-Termine wahrnehmen, sagte der Angeklagte. Denn er arbeite in einem Familienbetrieb. Er wolle vermeiden, dass seine Familie von seinem Drogenproblem etwas erfahre. So begründete der Angeklagte seine Entscheidung, die Geldstrafe einer Therapie vorzuziehen.
Teil verkauft
Vor der Polizei hatte der Beschuldigte geschwiegen. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage wegen Vorbereitung von Suchtgifthandels erhoben. Die Anklagebehörde ging damit davon aus, dass er zumindest einen Teil des angebauten Suchtgifts verkaufen hätte wollen. Dafür wäre die Strafe höher ausgefallen als für den ausschließlichen Eigenkonsum.
Erst in der Gerichtsverhandlung machte der junge Mann Angaben und bestritt Verkaufsabsichten. „Sitzen Sie gern vor Gericht? Warum haben Sie das nicht gleich bei der Polizei gesagt?“, fragte ihn Staatsanwalt Heinz Rusch.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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