(hapf) Da der Bundesgesetzgeber wiederholt darauf verzichtete, die Landtage in sie betreffende Gesetzesbvorhaben einzubinden, erhoben Österreichs Landgtagspräsidenten bei ihrer Tagung in Vorarlberg die Forderung an die Nationalratspräsidentin und die Nationalratsklubs, in Zukunft als gleichberechtigte Partner anerkannt zu werden.
Der Nationalrat hat bei der Beschlussfassung des Transparenzpakets auf ein allgemeines Beguachtungsverfahren verzichtet. Während es sonst Übung ist, auch weniger bedeutsame Rechtsvorschriften einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren zu unterziehen, haben beispielsweise das neue Parteiengesetz oder das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz den Nationalrat passiert, ohne dass externen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Dasselbe gilt für das neue Korruptionsstrafrecht.
„Niemand wird bestreiten, dass es sich dabei um wichtige und richtige Gesetzesvorhaben handelte. Umso unverständlicher ist es, dass etwa die Landtage nicht nur nicht in die parlamentarischen Beratungen eingebunden waren, sondern nicht einmal eine Äußerung zu den Entwürfen abgeben konnten.“, so Landtagspräsidentin Bernadette Mennel, derzeit Vorsitzende der Landtagspräsidentenkonferenz.
Die Landtagspräsidenten haben in ihrer Konferenz am 12. Oktober 2012 in Vorarlberg nun die Forderung an die Nationalratspräsidentin und die Nationalratsklubs erhoben, in Zukunft als gleichberechtigte Partner anerkannt zu werden. Außerdem haben sie Verhandlungen auf Augenhöhe bei künftigen Projekten eingefordert. „Die Landtage sind keine nachgeordneten Organe des Nationalrats“, stellte LTP Mennel klar.
Das Institut für Föderalismus bezeichnet das mangelnde Interesse des Bundes an Hinweisen auf die Vollzugs- und Praxistauglichkeit von Gesetzen als ein schon länger bekanntes Problem. Dass jedoch die Mit-Betroffenen bei einem Gesetzesvorhaben dieser Bedeutung nicht einmal Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten, sei ein absoluter Tiefpunkt, so Institutsdirektor Peter Bußjäger, der die Hoffnung jedoch nicht aufgibt, denn: „Für den Nationalrat wird sich bald Gelegenheit ergeben, den Forderungen der Landtagspräsidenten gerecht zu werden: Schließlich steht noch immer die Reform des Immunitätsrechtes der Abgeordneten aus.“ Ein erster Entwurf, der statt zu einer Einschränkung des Immunitätsrechtes sogar zu einer Ausweitung geführt hätte, war vor einiger Zeit gescheitert. „Wir hoffen nun auf ein zwischen Bund und Ländern abgestimmte Vorgangsweise auf dem Weg zu einem modernen Immunitätsrecht“, so Bußjäger.
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