Kronen im Gesetz: Keine Strafe für Karl Habsburg wegen Verstoß gegen Adelsaufhebungsgesetz
Kaiserenkel Karl Habsburg verstößt mit dem Namen seiner Homepage “karlvonhabsburg.at” gegen das Adelsaufhebungsgesetz, das Adelsnamen – also das “von” – verbietet. Das hat das Wiener Landesverwaltungsgericht feststellt – aber die vom Magistrat Wien-Landstraße dafür verhängte Strafe aufgehoben. Denn Strafe könne nicht verhängt werden, weil der Betrag in dem Gesetz aus 1919 in Kronen angegeben ist.
Verstoß gegen Adelsaufhebungsgesetz, aber keine Strafe
Das Landesverwaltungsgericht ließ jedoch die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu. Ruft eine der Verfahrensparteien – Habsburg oder die Stadt Wien – das Höchstgericht an, müsste dieses entscheiden, ob Strafen nach dem im Verfassungsrang stehenden Adelsaufhebungsgesetz zulässig sind.
Diese Frage ist seit langem strittig, erläuterte die Vizepräsidentin des Landesverwaltungsgerichts, Beatrix Hornschall, der APA. In Paragraf 2 des Gesetzes steht: “Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit Geld bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.” Aber es gibt auch eine Vollzugsanweisung aus 1919, in der die Strafe mit 4.000 Schilling beziffert wird. Bisher sei ungeklärt, ob man diesen Betrag in Euro umrechnen und damit Strafen für einen Verstoß gegen das Adelsaufhebungsgesetz verhängen kann.
Dass dieses Gesetz an sich verhältnismäßig und mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat der Europäische Gerichtshof in seiner Vorabentscheidung zur Causa Sayn-Wittgenstein festgestellt – worauf auch der Richter des Landesverwaltungsgerichts in der Verhandlung am Dienstag hinwies.
(APA/Red)
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