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Korrupter Polizist: Sieben Monate Haft

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Auch bei Prozesswiederholung Haftstrafe: Polizist ließ sich nach Ansicht der Richter mit 14.000 Euro bestechen und lieferte dafür illegal erlangte Informationen über Verfahren.

Von Seff Dünser

Der erste Strafprozess gegen einen ehemaligen Bundespolizisten musste am Landesgericht Feldkirch am Dienstag wiederholt werden. Auch aus Sicht der neuen Richter hat sich der damalige Polizist mit 14.000 Euro bestechen lassen und als Gegenleistung zwei kosovarischen Brüdern illegal erlangte Informationen über ihre Gerichtsverfahren geliefert.

Dafür wurde der unbescholtene 59-Jährige zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zusatzstrafe

Im ersten Rechtsgang war über den Ex-Polizisten im Juli 2019 eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt worden. Davon hatte der unbedingte, zu verbüßende Teil acht Monate betragen.

Die abzusitzende Haftstrafe fiel dieses Mal um einen Monat geringer aus, weil es sich um eine Zusatzstrafe handelte. Die Richter hatten Rücksicht auf die Verurteilung vom Vorjahr zu sechs bedingten Haftmonaten und einer Geldstrafe von 4680 Euro wegen Amtsmissbrauchs mit illegalen Abfragen zu Leumundszeugnissen zu nehmen. Damals hätte theoretisch auch schon über die am Dienstag verhandelten Anklagepunkte entschieden werden können. Zudem wurden jetzt manche der illegalen Auskünfte nicht mehr als Verbrechen des Amtsmissbrauchs gewertet, sondern nur noch als Vergehen der Verletzung eines Amtsgeheimnisses.

Bestechlichkeit

Der Schuldspruch erfolgte wegen Bestechlichkeit, Amtsmissbrauchs, Verletzung eines Amtsgeheimnisses, versuchter Begünstigung und Vorteilsannahme. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hatte Ende 2020 Teile des ersten Feldkircher Urteils wegen falscher rechtlicher Einordnung aufgehoben. Eine mildere Strafe wäre ein völlig falsches Signal für den Angeklagten und die Allgemeinheit gewesen, sagte Richter Thomas Wallnöfer als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung.

Keine Haft für Mitangeklagten

Deutlich milder fielen hingegen im zweiten Rechtsgang die Strafen für die drei vor allem wegen Bestechung verurteilten Mitangeklagten aus. Der vorbestrafte 47-Jährige muss nun doch nicht in Haft, weil er mit einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 2400 Euro davonkam.

Bei seinem vorbestraften, 48-jährigen Bruder wurde die Haftstrafe auf 18 Monate verringert, davon sechs Monate unbedingt. Dessen unbescholtene Gattin hat lediglich eine Geldstrafe von 800 Euro zu bezahlen, anstatt fünf Haftmonate absitzen zu müssen.

Chronologie

November 2018: Verdacht auf Bestechlichkeit - Ermittlungen gegen Polizist
Dezember 2018: Polizist soll Razziatermine verraten haben
Dezember 2018: Verdacht weitet sich aus
Dezember 2018: Firma wehrt sich gegen Schwarzarbeit-VerdachtMathis
Februar 2019: Hauptverdächtiger auf freiem Fuß
März 2019: U-Häftlinge frei
Mai 2019: Weitere Festnahmen
Juni 2019: Polizist wegen Bestechlichkeit angeklagt
Juni 2019: Zweite Anklage
Juli 2019: Ex-Polizist verurteilt

(NEUE)

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