Korruptionsfall in Vorarlberg: Hauptverdächtiger Polizist auf freiem Fuß

Der Vorwurf wiegt schwer: Der Beamte habe Informationen zu Ermittlungen gegen illegales Glücksspiel an Betroffene weitergegeben. Dabei soll der Polizist auch persönliche Daten von beteiligten Kollegen und Termine für Kontrollen oder Observationen verraten haben.
Festnahme im November 2018
Nach umfangreichen Ermittlungen durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft und des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung wurden schließlich Ende November 2018 der betroffene Polizist, sowie zwei weitere Personen verhaftet.
Abgabenhinterziehung – Ermittlungen ausgeweitet
Im Zuge der Erhebungen stießen die ermittelnden Beamten auf weitere Verdachtsmomente, die dazu führten, dass Mitte Dezember die Ermittlungen auf insgesamt 18 Personen ausgeweitet wurden. Dabei handelt es sich um den Verdacht auf Abgabenhinterziehung. So sollen die Beschuldigten, darunter weitere Polizeibeamte, Nebenbeschäftigungen bei einem Unternehmen in Liechtenstein, nicht dem Finanzamt gemeldet haben. Nach VOL.AT Informationen sollen darüberhinaus diese Nebenbeschäftigungen teilweise während der Dienstzeit erfolgt sein, wovon zumindest in einigen Fällen auch vorgesetzte Beamte Kenntnis hatten.
Hauptverdächtiger auf freiem Fuß
Wie nun bekannt wurde, befindet sich der Hauptverdächtige Vorarlberger Polizist seit Ende letzter Woche wieder auf freiem Fuß. Auf VOL.AT-Nachfrage bestätigte die Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass einer der drei Inhaftierten durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien freigelassen worden ist.
Suspendierung vom Polizeidienst
Die Haftgründe Verdunklungs- und Tatwiederholungsgefahr sind laut Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien nicht gegeben: “Ungeachtet des Weiterbestands einer dringenden Verdachtslage […] liegen die vom Erstgericht herangezogenen Haftgründe der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr […] nicht länger vor. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich an den Vorwürfen etwas geändert hat“, heißt es auf VOL.AT-Anfrage.
Ermittlungen laufen weiter
Die Ermittlungen gegen den Polizisten und die 17 weiteren Verdächtigen laufen sowohl in strafrechtlicher als auch diziplinarrechtlicher Hinsicht unvermindert weiter. Das Oberlandesgericht folgte allerdings nicht den Ausführungen des Erstgerichts, dass der Polizist seine Kontakte nutzen könnte um weitere Tatbegehungen zu unternehmen: “Konkrete Anhaltspunkte für eine versuchte Bestimmung von Kollegen in Bezug auf amtsmissbräuchliche Handlungen lassen sich dem Akt ebensowenig entnehmen wie für die Annahme, der Beschuldigte werde rund um seine bestehenden Kontakte […] Tathandlungen […] unternehmen. Mit Blick auf die noch laufenden, auch polizeiinternen Untersuchungen ist anzunehmen, dass sich Arbeitskollegen des Beschwerdeführers wohl nicht von ihm instrumentalisieren lassen werde.” (VOL.AT)
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