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Vorarlberger Ex-Polizist wegen Amtsmissbrauchs zu Haft verurteilt

24 Monate teilbedingt - Drei weitere Angeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen.
24 Monate teilbedingt - Drei weitere Angeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen. ©Mathis
Ein inzwischen aus dem Dienst ausgetretener Polizist ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen Amtsmissbrauchs zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt worden.
Ex-Polizist bestreitet Vorwürfe
Drittangeklagter bleibt bei seiner Version

Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Mann unerlaubt Abfragen im System getätigt hat. Drei weitere Angeklagte wurden ebenfalls verurteilt. Ein Urteil hat Rechtskraft, die anderen nicht.

Sechs Personen angeklagt

Auf der Anklagebank saßen neben dem ehemaligen Polizisten aus dem Vorarlberger Oberland fünf weitere Personen, die den Erstangeklagten um Informationen gebeten haben sollen. Der Vorarlberger wurde unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit verurteilt, 16 der 24 Monate wurden auf drei Jahre bedingt ausgesprochen. Der Zweitangeklagte - ein in Vorarlberg lebender Gastronom aus dem Kosovo - erhielt eine Haftstrafe von 21 Monaten (davon 14 bedingt). Auch sein Bruder - ebenfalls 21 Monate (davon 14 bedingt) - und dessen Frau (15 Monate, davon zehn bedingt) wurden schuldig gesprochen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Nadine Heim sah bei diesen drei Angeklagten ebenfalls das Verbrechen des Amtsmissbrauch und das Vergehen der Bestechung vollendet. Das Urteil für den Bruder des Gastronomen ist rechtskräftig, in den anderen drei Fällen wurde Bedenkzeit erbeten.

Ex-Polizist mit "Helfersyndrom"

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand der Ex-Polizist. Sein Verteidiger schilderte den Mann als eine Person mit Helfersyndrom. Der Angeklagte selbst sagte aus, zur damaligen Zeit - in den vergangenen Jahren - aufgrund seiner zwei Berufe völlig überlastet gewesen zu sein. Aber es stimme, dass er auch aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeiten wohl konditioniert gewesen sei, jedem zu sagen, "dass ich da schon etwas machen kann". Er erklärte, dem finanziell klammen Gastronomen Hilfsdienste geleistet zu haben, so habe er ihm etwa beim Ausfüllen von Formularen geholfen. Auch habe er Anfragen im System für den Mann getätigt, damit dieser "seine Probleme regeln konnte". Konkret habe er eine Anfrage wegen eines vermuteten Haftbefehls bzw. Waffenverbots gemacht. Niemals aber habe er dafür Geld verlangt oder der Gastronom welches angeboten. Umgekehrt räumte der Gastronom vor Gericht ein, den damaligen Polizisten mit Informationen über die Suchtgift- oder die Glücksspielszene versorgt zu haben - die allerdings zu wenig konkret waren, um daraus Konsequenzen folgen zu lassen.

Größere Gelbeträge geflossen

Während der Erstangeklagte und der Gastronom ein gutes Verhältnis pflegen, so war das Klima zwischen dem Ex-Polizisten und dem Bruder des Gastronomen getrübt. Der Vorarlberger gab an, dem Kosovaren zwei Mal Geld geliehen zu haben - einmal 2.000 Euro, ein anderes Mal 700 Euro. Die 700 Euro habe er bis heute nicht zurückerhalten, sogar der Gastronom habe angeboten, die Schuld für seinen Bruder zu begleichen, "weil dieser gefährlich sei". Persönliche Verstrickungen hätten sich daraus ergeben, dass er für den Bruder wegen einer Strafsache in der Schweiz 1.600 Franken (1.450 Euro) einbezahlt habe, damit dieser wieder unbehelligt in die Schweiz zu seiner Frau und Tochter habe reisen können. Gegen den Mann hatte fast zehn Jahre ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot bestanden. Auch dazu hatte er Abfragen getätigt. "Ich hätte es einfach lassen sollen, ich kann Ihnen nicht erklären, was mich geritten hat", so der Erstangeklagte.

Zum Konflikt mit dem Bruder kam es nach deren Aussagen aufgrund von noch offenen Verfahrenskosten in der Schweiz in der Höhe von 45.000 Franken (41.000 Euro). Der Bruder gab an, dass er dem Ex-Polizisten 15.000 Franken (13.600 Euro) alleine bzw. gemeinsam mit seiner Frau in mehreren Tranchen zwischen Mai und August 2018 übergeben habe, damit dieser die Verfahrenskosten begleiche. Der Ex-Polizist habe versichert, dass er mit einer Zahlung zwischen 15.000 Franken und 20.000 Franken (18.200 Euro) die Sache regeln könne. Aufzeichnungen über die Zahlungen gebe es aber nicht, so der Kosovare. Er und seine Frau hätten dem Ex-Polizisten voll und ganz vertraut. Der Ex-Polizist wies zurück, ein solches Angebot jemals gemacht zu haben. Er habe auch niemals Geld von dem Ehepaar erhalten. Die Aussage des Bruders sei eine Retourkutsche dafür, weil er jemanden zu einer Anzeige gegen den Mann bewegt haben soll. Auch das sei nicht richtig, so der Ex-Polizist.

Schöffensenat glaubt Angeklagten nicht

Der Schöffensenat allerdings fand für das Verhalten der Angeklagten klare Worte. "Wir glauben, dass die 15.000 Franken tatsächlich geflossen sind", stellte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest - allerdings nicht um Verfahrenskosten zu bezahlen, sondern als Schmiergeld für Abfragen. Der Erstangeklagte sei unglaubwürdig, weil er seine Aussagen ständig geändert habe. "Sie haben sich viel zu oft widersprochen, deshalb haben wir Ihnen nicht geglaubt", so Heim. Ebenfalls für nicht glaubwürdig hielt der Schöffensenat die Aussage des Gastronomen, wonach er nie Geld geboten habe für die Dienste des Ex-Polizisten.

Für zwei weitere Angeklagten war der Prozess bereits nach wenigen Minuten wieder zu Ende gegangen: Sowohl eine Frau aus Vorarlberg als auch ein in Salzburg lebender Kosovare bereuten ihr Tun und kamen mit einer Diversion in Höhe von 1.900 Euro bzw. 1.100 Euro davon. Die Frau hatte den damaligen Polizisten telefonisch um eine Auskunft ersucht und sich so zunächst eine Auskunftsgebühr von 15,30 Euro erspart. Dem Kosovaren hatte der Erstangeklagte bzw. seinem Anwalt - ebenfalls telefonisch - einen "Rat" erteilt, für den der Kosovare drei Jahre später 1.000 Euro an den Erstangeklagten überwies - als "Frage der Ehre". Der Polizist behielt das Geld und freute sich über die Anerkennung. Der Bruder des Gastronomen betonte später im Prozess, dass die Angelegenheit mit dem Kosovaren anders abgelaufen sei und dieser insgesamt 3.000 bis 5.000 Euro an den Ex-Polizisten bezahlt habe.

Noch ein Prozess für Ex-Polizisten

Für den Erstangeklagten war dies noch nicht der letzte Prozess wegen seiner Abfragen. In einem weiteren Verfahren wird ihm zur Last gelegt, dass er etwa in der Glücksspiel- und Drogenszene für Informationen bzw. frühzeitige Warnungen vor Razzien Geld kassiert haben soll. Einen Verhandlungstermin in dieser Sache gibt es noch nicht.

(APA)

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