Die Verleihung der Staatsbürgerschaft muss am Ende und nicht am Beginn des Integrationsprozesses stehen, argumentiert Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler. Die Staatsbürgerschaft ist “ein hohes Gut, für dessen Erteilung es klare Vorgaben und einen konsequenten Vollzug geben muss”. Dies trifft auch auf die bestehende 10-Jahres-Frist zu, nach der ein Rechtsanspruch an einer Staatsbürgerschaft besteht. LH Sausgruber: “In dieser Zeit haben sich auch die meisten Zuwanderer in Vorarlberg beruflich, privat und auch in Sachen Deutschkenntnissen gefestigt”.
Jede Verwässerung des Gesetzes, so Schwärzler, wäre zudem auch unfair gegenüber den bisher Eingebürgerten. Die derzeit rückläufigen Zahlen an Einbürgerungen führt Schwärzler darauf zurück, dass die Spitze der Jahre 2001 bis 2003 – als viele in zweiter Generation eingebürgert wurden überschritten ist und sich die Zahlen nun wieder auf den üblichen Stand der 1990er Jahre einpendeln.
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