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Haftstrafen für Schulschwänzer?

Feldkirch – Ein deutscher Jugendrichter verurteilt seit Kurzem notorische Schulschwänzer zu einer Woche Jugendgefängnis. Wir haben mit Jugendanwalt Michael Rauch gesprochen, ob solche Maßnahmen auch in Österreich gesetzt werden, oder ob Schulschwänzen bei uns immer noch als Kavaliersdelikt gesehen wird.
Interview mit Michael Rauch

Der deutsche Jugendrichter Olof Masch zieht in den Kampf gegen Schulschwänzer und geht dabei nicht zimperlich vor. Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit würden bei notorischen Schulschwänzern nichts bringen, weshalb er zu härteren Mitteln greift: er verurteilt Jugendliche, die von der Schule fern bleiben, zu einer Woche Jugendstrafanstalt. Dieses Vorgehen nennt er „Heilsamer-Schock-Verfahren“.

„In Deutschland wird schon lange über dieses Thema diskutiert. Dass es nun wirklich zu Arresten kommt, ist in meinen Augen überzogen“, erklärt Michael Rauch, Kinder- und Jugendanwalt in Feldkirch.

Auch in Österreich wird Schulschwänzen geahndet, jedoch bleibt es hier überwiegend bei Verwarnungen. Es kann aber auch bei uns vorkommen, dass Geldstrafen ausgesprochen werden, oder Jugendliche zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden. In erster Linie wird aber versucht, über die Erziehungsberechtigten den Kontakt zu den Schülern zu suchen. Bei älteren Schülern ist dies aber eher problematisch, da „Maturanten sich selbst entschuldigen dürfen. Manche nutzen das aus und verschaffen sich dadurch selbst Lernferien“, so Rauch.

Dass es künftig auch in Österreich zu Haftstrafen kommt, glaubt der Jurist jedenfalls nicht.  

Video: Interview mit Michael Rauch

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