Gemeinsam mit seinem Anwalt Gerhard Müller wehrt sich der 77-Jährige vehement gegen die Verdächtigungen, denen er im Bericht ausgesetzt ist. Ich habe nie etwas Unrechtesgetan, sagte Bösch den VN. Die Behauptungen entbehrten jeder Grundlage, seien vollkommen haltlos und unwahr. “Im Ermittlungsverfahren sind keinerlei Beweisergebnisse hervorgekommen, die diese Behauptungen stützen”, hält Anwalt Müller fest.
“Schwammige Formulierung”
Im Polizeibericht ist auch die Rede von “der Kette Mathilde H. Oskar Bösch Walter M. Jürgen H.”, mit welcher sich zwanglos ein Bogen von der späteren Scheinerbin zum geständigen Testamentsfälscher spannen lässt. Für Oskar Bösch und seinen Anwalt ist klar: “Ungeachtet des Fehlens jeglichen Beweises versteigt sich der zuständige Polizeibeamte im Bericht zur schwammigen Formulierung, die Drahtzieher der Machenschaften müssten im Dunstkreis von Oskar B. und Walter M. zu suchen sein, bleibt dafür aber einen Beweis oder eine Begründung schuldig.” Der ehemalige Kommunalverwalter von Lustenau will zudem festgestellt wissen, dass er bereits 1959 einige Monate mit Mathilde H. befreundet gewesen sei und erst nach Beendigung der Beziehung seine jetzige Gattin geheiratet habe.
Keine Beweise
“Oskar Bösch wurde im Ermittlungsverfahren weder als Beschuldigter geführt noch angeklagt, sondern lediglich einmal als Zeuge vernommen”, betont Gerhard Müller. Sein Mandant lege Wert auf die klare Feststellung, dass er mit den Testamentsfälschungen absolut nichts zu tun habe. Gegenüber den VN nahm gestern auch der ermittelnde Polizeibeamte Gerhard Mair Stellung. “Ich räume ein, dass Beweise fehlten, sonst wäre Bösch als Beschuldigter vernommen worden. Doch ich stehe zu den Schlüssen, die ich als Ermittler gezogen habe. Schließlich war der Polizeibericht ja nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.” (VN)
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