So wie Kräne auf einer Baustelle hin und her schwenken, so vor und zurück geht es mit dem Bewilligungsverfahren für das neue Zentrallager des Unternehmens Grass in Hohenems. Der Beschlägehersteller tätigt am L-203-Standort eine 45-Mill.-Euro-Investition.
Bau geht weiter
Vor einem Jahr wurde Grass durch das Landesverwaltungsgericht (LVG) die Genehmigung für den Bau des 35 Meter hohen Zentrallagers erteilt. Gegen das Erkenntnis legten Nachbarn aber Rechtsmittel ein. Im April wies der Verwaltungsgerichtshof die Revision zurück. Aus Anlass der Beschwerde erfolgte daraufhin eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) hinsichtlich der für den Bau erforderlichen Änderung der Landesgrünzone und des Flächenwidmungsplanes. Infolge eines festgestellten Formalfehlers hob der VfGH im September die beiden Verordnungen teilweise als gesetzeswidrig auf. Auch das vormalige LVG-Erkenntnis wurde durchs Höchstgericht aufgehoben. Konsequenz in der Causa: Baustopp für das Grass-Projekt. Nun hat das Landesverwaltungsgericht allerdings nach nochmaliger Prüfung darauf entschieden, dass trotz der in einem Teilbereich des Baugrundstückes fehlenden Flächenwidmung die Baubewilligung zu erteilen ist. Begründung: Eine fehlende Widmung steht der Baubewilligung nicht entgegen. Somit kann Grass das Zentrallager weiterbauen. Gegen die jetzige Entscheidung kann indes wiederum Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof oder beim VfGH eingebracht werden.
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