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Fünf Euro gestohlen: Fünf Monate Haft

Der Angeklagte wurde zum Prozess aus dem gefängnis vorgeführt, wo er bereits eine zehnmonatige Haftstrafe verbüßt.
Der Angeklagte wurde zum Prozess aus dem gefängnis vorgeführt, wo er bereits eine zehnmonatige Haftstrafe verbüßt. ©dpa
Die Strafe für Diebstahl und Waffenbesitz fiel streng aus, weil der 22-Jährige bereits 13 Vorstrafen hat.


Von: Seff Dünser (NEUE)

Der gebürtige Bludenzer hat fünf Euro gestohlen und verbotenerweise ein Butterflymesser besessen. Dafür wurde der Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, das der ohne Anwalt erschienene Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die Strafe fiel streng aus, weil der 22-Jährige schon mit 13 Vorstrafen belastet ist. Der Schuldspruch erfolgte wegen Diebstahls und unerlaubten Waffenbesitzes. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Haft betragen.

Der Arbeitslose war nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter am Diebstahl von fünf Euro aus einem Rucksack beteiligt, den ein Fahrgast in einem Zug zurückgelassen hatte. Der 22-Jährige wurde zum Prozess aus dem Gefängnis vorgeführt. Dort verbüßt er derzeit eine zehnmonatige Freiheitsstrafe wegen anderer Delikte.

Am Bezirksgericht Bludenz wird er sich demnächst wegen weiterer angeklagter Straftaten verantworten müssen. Dabei wird ihm vorgeworfen, er habe aus einem Verkaufsraum eine Handkasse gestohlen und einem Drogenkonsumenten in betrügerischer Absicht Schüssler Salze statt Amphetamine verkauft.

Der Richter forderte den Vater eines Kindes dazu auf, seine kriminelle Karriere aus Rücksicht auf das Kind zu beenden.

Ein 23-jähriger Mittäter beim Diebstahl der fünf Euro kam mit einer Geldstrafe von 600 Euro davon. Für den Arbeitslosen ist es die fünfte Verurteilung.

Mit einer aus dem Rucksack im Zug gestohlenen Bankomatkarte hat ein 17-jähriger Lehrling um 50 Euro Zigaretten gekauft. Dafür wurde über den dreifach Vorbestraften eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte, zu bezahlende Geldstrafe von 1000 Euro verhängt.

Die unbescholtene 15-Jährige, die ihm die gestohlene Bankomatkarte übergeben hat, kam mit einer Geldstrafe von 800 Euro davon. Dabei beläuft sich der zu bezahlende Teil auf 400 Euro.

(NEUE)

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