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Freund des Raubes bezichtigt - 960 Euro Strafe

Feldkirch - Eine 19-jährige Dornbirnerin wurde heute am Landesgericht Feldkirch wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage zu 960 Euro Geldstrafe verurteilt.

Außerdem wurden drei Monate auf Bewährung ausgesprochen. Die Drogenkonsumentin hatte einen Bekannten, bei dem sie in Hard übernachten durfte, fälschlich des Raubes bezichtigt. Er habe ihr 70 Euro abgeknöpft, so die Angeklagte. Die Vorwürfe stellten sich im Zuge des Beweisverfahrens als falsch heraus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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