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Fall Cain: Veith kritisiert Ermittler

Schwarzach - Nachdem nun die Anklage rechtskräftig ist und der Einspruch des Verteidigers, des Götzner Anwalts Edgar Veith, gegen die Anklage abgewiesen wurde, stellt dieser einen Antrag auf Verlegung des Mordprozesses in ein anderes Bundesland. Beim Landesgericht Feldkirch bestätigt man, dass diese Ankündigung zu weiteren Verzögerungen im Verfahren führen werde.
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Er werde umgehend den Delegationsantrag beim Landesgericht Feldkirch einbringen, sagte Veith im Gespräch mit VOL.at. Veith will nicht, dass der Prozess gegen den nun wegen Mordes angeklagten Frührentners Milosav M. am Landesgericht Feldkirch stattfindet. “In Vorarlberg ist die Berichterstattung am intensivsten. Die Verurteilung hat medial bereits stattgefunden”, ist sich Veith sicher. Allgemein sei es in Vorarlberg schwierig, unvoreingenommene Geschworene zu bekommen. Veith sieht “die Unschuldsvermutung in Vorarlberg mit den Füßen getreten”, deshalb ginge auch “die Ermittlungstätigkeit nur in eine Richtung”. Alles was er möchte, sei ein faires Verfahren für seinen Mandanten.

Gericht: Antrag führt zu Verzögerung

Durch den Antrag auf Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland komme es zu keiner Verzögerung, ist Veith überzeugt. Dem widerspricht Gerichtssprecher Dr. Reinhard Flatz auf Anfrage von VOL.at: “Zunächst muss man feststellen, dass dieser Antrag bisher nur angekündigt, aber noch nicht bei Gericht eingelangt ist. Sollte dieser Antrag tatsächlich gestellt werden, muss das Gericht darüber befinden. Dies macht einen Prozessauftakt im 1. Quartal fraglich.” Bisher gehe man jedenfalls davon aus, dass der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder Milosav M. innert der ersten drei Monate des neuen Jahres stattfinde.

Per sogenanntem Delegierungsantrag, also einem Antrag auf Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland, kann laut Strafprozessordnung das Oberlandesgericht “von Amts wegen oder auf Antrag aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen wichtigen Gründen” eine Strafsache an ein anderes Gericht gleicher Ordnung, also an ein anderes Landesgericht, übertragen.

Noch Fragen offen

Veith wiederholt seine Kritik an den Ermittlungsbehörden, es wäre “ein umfangreiches Ermittlungsverfahren vor dem Hauptverfahren” wichtig gewesen. “Es sind noch viele Fragen offen”, so Veith. Neben Widersprüchen im gerichtspsychiatrischen Gutachten ortet er fehlende Expertisen zu den Krankheiten seines Mandanten, etwa einer Muskelschwächeerkrankung (VOL.at berichtete). Weiters sei der Hergang der Tat, als Milosav M. den kleinen Cain erschlug, seiner Ansicht nach nicht restlos geklärt. Nun müssten diese offenen Fragen eben in der Hauptverhandlung geklärt werden.

Drohungen gegen Veith

Veith selbst sah sich in den vergangenen Wochen mit harscher Kritik konfrontiert: er selbst habe in über 100 E-Mails und Anrufe mit Drohungen erhalten. Unter anderem drohte man ihm, seine Kanzlei niederzubrennen. Im Grunde sei der Fall Cain aber “ein Verfahren wie jedes andere und keine Besonderheit”.

VOL.at/Simon Vonbank, Gerold Riedmann, Georg Lucas Amann, mit Material der APA

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