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Fall Cain: Verteidiger bekämpft Mordanklage

Nun hat der Pflichtverteidiger im Fall Cain Einspruch erhoben.
Nun hat der Pflichtverteidiger im Fall Cain Einspruch erhoben. ©VOL.at/ Harald Küng
Feldkirch - Im Fall Cain kehrt keine Ruhe ein. Edgar Veith hat am letzten Tag der Einspruchsfrist reagiert.

Der Pflichtverteidiger im Fall Cain, Edgar Veith, hat die Mord-anklage gegen seinen Mandanten nun beeinsprucht, das bestätigte Gerichtssprecher Reinhard Flatz gestern auf Anfrage der VN. „Ich möchte, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungstätigkeit fortführt“, begründet Veith den Einspruch am letzten Tag der zweiwöchigen Frist. Es wäre einfach zu wenig Zeit geblieben, um auf das Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller entsprechend reagieren zu können. „Die Anklage kam viel zu früh. Mir wurden erst heute die letzten Krankenakten meines Mandanten von der Staatsanwaltschaft zugestellt“, zeigt sich der Anwalt empört.

Insider: Einspruch chancenlos

Jetzt erst könne er mit der Ausarbeitung des Fragenkatalogs beginnen und die komplexe und umfangreiche Vorgeschichte seines Mandanten aufarbeiten. „Es kann nicht sein, dass wir aus einem Rachegedanken heraus jemanden einsperren wollen. Der komplette Fall muss restlos und eben bis ins kleinste Detail aufgeklärt werden“, gibt Veith zu verstehen.

Ein möglicher Prozesstermin ist durch den Einspruch erst einmal wieder in den Hintergrund gerückt. „Die Anklage ist derzeit nicht rechtskräftig“, erklärt Reinhard Flatz und verweist darauf, dass der Akt nun vom Oberlandesgericht in Innsbruck geprüft werden muss. Insider gehen davon aus, dass der Einspruch zurückgewiesen wird. Folglich wäre die Rechtskraft gegeben und die Festlegung eines Prozesstermins reine Formsache. „Dann könnte kurz nach Weihnachten beziehungsweise Anfang Jänner ein Termin feststehen“, meint Flatz.

Verletzungen wie nach Unfall

Der gewaltsame Tod des dreijährigen Cain in Bregenz erschütterte Anfang des Jahres das ganze Land. Der Bub war in Bregenz leblos aufgefunden worden, nachdem der Lebensgefährte der Kindesmutter den Notruf gewählt hatte. Die 24 Jahre alte Mutter war zur Tatzeit außer Haus. Aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten geht hervor, dass die Hauptverletzungen an dem Buben „bereits mindestens etwa einen Tag vor dem Todeseintritt gesetzt worden“ seien. Ein vergleichbares Verletzungsmuster „wird sonst in der Gerichtsmedizin nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen gesehen“, heißt es in der Expertise. Der tatverdächtige Milosav M. (26) sitzt seit 14. Jänner in U-Haft. Er bestreitet jede Tötungsabsicht. Das Ermittlungsverfahren gegen Cains Mutter wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten ist noch nicht abgeschlossen.
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