Der Pflichtverteidiger im Fall Cain, Edgar Veith, hat die Mord-anklage gegen seinen Mandanten nun beeinsprucht, das bestätigte Gerichtssprecher Reinhard Flatz gestern auf Anfrage der VN. „Ich möchte, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungstätigkeit fortführt“, begründet Veith den Einspruch am letzten Tag der zweiwöchigen Frist. Es wäre einfach zu wenig Zeit geblieben, um auf das Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller entsprechend reagieren zu können. „Die Anklage kam viel zu früh. Mir wurden erst heute die letzten Krankenakten meines Mandanten von der Staatsanwaltschaft zugestellt“, zeigt sich der Anwalt empört.
Insider: Einspruch chancenlos
Ein möglicher Prozesstermin ist durch den Einspruch erst einmal wieder in den Hintergrund gerückt. „Die Anklage ist derzeit nicht rechtskräftig“, erklärt Reinhard Flatz und verweist darauf, dass der Akt nun vom Oberlandesgericht in Innsbruck geprüft werden muss. Insider gehen davon aus, dass der Einspruch zurückgewiesen wird. Folglich wäre die Rechtskraft gegeben und die Festlegung eines Prozesstermins reine Formsache. „Dann könnte kurz nach Weihnachten beziehungsweise Anfang Jänner ein Termin feststehen“, meint Flatz.
Verletzungen wie nach Unfall
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