Der öffentliche Eintragungszeitraum zum Volksbegehren “ORF ohne Zwangsgebühren” wird in der Woche von 1. bis 8. Oktober 2018 stattfinden. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt. Im Vorfeld konnten bereits 69.100 Unterschriften gesammelt werden.
Eintragungen für ORF-Volksbegehren ab 1. Oktober möglich
In der Erklärung des Volksbegehrens heißt es, “der Nationalrat möge eine Änderung des ORF-Gesetzes und des Rundfunk-Gebühren-Gesetzes beschließen, in dem die zwingenden ORF-Gebühren und Abgaben ersatzlos abgeschafft werden und die parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt wird.” Bereits im März zeigte eine OGM-Umfrage für den “Kurier”, dass nur 30 Prozent der Österreicher die GIS-Gebühren für berechtigt halten, 60 Prozent hingegen für nicht berechtigt. Eine Volksabstimmung über diese Thema befürworten 62 Prozent, und ebenso viele würden dann dabei für die Abschaffung stimmen.
Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicher), können für das Volksbegehren eine Eintragung tätigen. Die Tätigung einer Eintragung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den festgelegten Öffnungszeiten der Eintragungslokale oder online mittels Bürgerkarten oder per Handysignatur möglich.
Innenministeriums-Hotline zu Volksbegehren eingerichtet
Das Innenministerium bietet zu den vom 1. bis 8. Oktober zur Unterschrift aufliegenden Volksbegehren zu den Themen Frauen, Nichtrauchen und ORF-Gebühren eine Hotline. Unter 0800 20 22 20 (bzw. +43 1 53126 2700 aus dem Ausland) werden ab 24. September von 07.30 bis 17.00 Uhr Fragen beantwortet, in der Eintragungswoche ist die Hotline von 07.30 bis 20.00 Uhr bzw. am 8. Oktober bis 21.00 Uhr besetzt.
(Red)
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