Von: Christiane Eckert (VOL.AT)
Im Juni kam es in der Nähe des Dornbirner Bahnhofes wieder zu einem brutalen Zwischenfall. Ein 19-Jähriger, dem ein 24-jähriger Bekannter Geld schuldete, wollte sich dieses auf brutale Art und Weise zurückholen. Er schlug den Koch, der ihm rund 100 Euro schuldete, zunächst mit der Faust, dann nahm er ihm die zehn Euro ab, die der Mann bei sich hatte. Dann die Kopfhörer, zweiter Faustschlag. Abschließend würgte er das Opfer noch, bis es blau anlief und warf dessen nagelneues Handy aus Wut auf den Boden, wodurch es zerstört wurde.
Dennoch kein Raub
Rechtlich wurde das brutale „Schuldeneintreiben“ als Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilt. Dem Täter wurde geglaubt, dass er nur „sein“ Geld zurückhaben und sich nicht bereichern wollte. Die Strafe: 600 Euro und 600 Euro auf Bewährung. Die Schwester, die als Beitragstäterin verurteilt wurde, muss 180 Euro bezahlen, 180 wurden auf Bewährung ausgesprochen. Das Opfer bekommt vom Schläger 930 Euro. Bewährungshilfe wurde als Unterstützung angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Red.)
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