Betrug: Leitender Beamter der Stadt Dornbirn ließ auf privates Konto einzahlen
Von Seff Dünser/NEUE
Demnach soll der leitende Rathaus-Bedienstete in amtlichen Forderungsschreiben an Firmen, Vereine und Behörden für tatsächlich erbrachte Leistungen der Stadt als angeblich städtisches Einzahlungskonto seine private Bankverbindung angegeben haben. Das ergebe sich aus der Anklageschrift, teilte gestern auf Anfrage Norberte Stütler als Sprecher des Landesgerichts Feldkirch mit. So soll der Angeklagte in betrügerischer Absicht öffentliche Gelder auf sein eigenes Konto umgelenkt haben.
Gesamtschaden
Dabei hat sich der Angeklagte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zwischen November 2016 und Mai 2018 mit 87.000 Euro unrechtmäßig bereichert. Außerdem wird ihm zur Last gelegt, er habe mit der Betrugsmethode versucht, weitere 16.000 Euro abzuzweigen. Der angeklagte Gesamtschaden beläuft sich somit auf 103.000 Euro.
Gegen den Stadtbediensteten wurde Anklage wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs unter Ausnützung einer Amtsstellung erhoben. Dafür beträgt der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Die mögliche Höchststrafe für das Betrugsdelikt erhöht sich um die Hälfte, wenn der Täter die Taten als Beamter begangen hat.
Geständig
In ersten Medienberichten wurde fälschlicherweise kolportiert, die mögliche Höchststrafe belaufe sich auf 15 Jahre Haft. Diese Meldungen bezogen sich auf die frühere Rechtslage, die bis 31.12.2015 galt. Seit 1.1.2016 sind Vermögensdelikte nach dem Willen des Gesetzgebers milder zu bestrafen.
Die Anklageschrift, gegen die kein Einspruch erhoben wurde, ist bereits rechtskräftig. Der Schöffenprozess gegen den Angeklagten findet am 14. März am Landesgericht statt. Die vorsitzende Richterin Claudia Hagen hat die Hauptverhandlung von 9 bis 11 Uhr im Saal 56 angesetzt. Der Angeklagte ist 56 Jahre alt und unbescholten. Der Beschuldigte sei im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft umfassend geständig gewesen, entnahm Gerichtssprecher Stütler der Anklageschrift.
Die Stadt Dornbirn hatte die mutmaßlichen Betrügereien ihres Personalchefs im Mai des Vorjahrs entdeckt. Die Stadt suspendierte daraufhin ihren leitenden Mitarbeiter und erstattete gegen ihn Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
(Red.)
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