Ab Mittwoch sind Verbraucher besser vor Massen-E-Mails – so genannten Spams – geschützt. Mit 1. März tritt nämlich die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft, die Telefon- und Faxübermittlungen sowie das Versenden von E-Mails und SMS ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers zu Werbezwecken verbietet.
Verboten sind auch E-Mails und SMS, die keinen Werbezweck beinhalten, als Massensendung, sprich, wenn sie gleichzeitig an mehr als 50 Empfänger gehen. Dabei macht es im Gegensatz zur früheren Rechtslage keinen Unterschied, ob der Empfänger ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.
Nur wenn der Absender die Kontaktdaten für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an Kunden und Geschäftspartner erhalten hat, kann auf die vorherige Zustimmung verzichtet werden. Eine Zustimmung ist auch nicht notwendig, wenn der Empfänger die Möglichkeit erhält, die Zusendung bereits bei der Erhebung der Daten oder anlässlich jeder Zusendung abzulehnen. Die Zusendung vom Werbe-Mails ist jedenfalls unzulässig, wenn die Identität des Absenders verschleiert wird.
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