Neun Eigentümer, beziehungsweise Bewohner einer Bregenzer Wohnanlage, klagten eine Mitbewohnerin. Zahlreiche Unzulänglichkeiten sollten abgestellt werden. Die Beanstandungen betrafen das Abstellen von Fahrrädern, das Parken der Autos und Grillen am Balkon, obwohl ein völlig rauchloser Gasgrill verwendet wurde. Dennoch, der Geruch von gegrilltem Fleisch war zumindest einer Bewohnerin „unangenehm“. Was dem Fass jedoch den Boden ausschlug, war die Forderung, die schwer behinderte Mutter der Beklagten solle ihr Behindertenfahrzeug wo anders parken. Schließlich sei es kein erbaulicher Anblick, wenn die Nachbarn dieses Fahrzeug unter dem Balkon zeitweise abstellten, so die Argumentation der Kläger. Das Fahrzeug steht meist nur zum Aufladen der Batterien unter dem Balkon.
Verwunderung
Die Äußerung des klagseinbringenden Anwaltes befand das Gericht für „befremdend“. Der Anblick und damit der ständige Hinweis auf die bedauernswerte Situation seien nicht „erbaulich“, meinte der Rechtsvertreter. Das Gericht wies jedenfalls alle Unterlassungsbegehren der Kläger ab, verdonnerte sie zu gut 4.700 Euro Kostenersatz und sorgte seitens der Beklagten für Erleichterung. „Wir sind froh, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“, freut sich Beklagtenvertreterin Olivia Lerch für ihre Mandantin.
