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Behinderte von Nachbarn tyrannisiert

Gericht sprach die Angeklagte frei
Gericht sprach die Angeklagte frei ©APA
Bregenz - Neun Parteien hatten an Mitbewohnerin alles Mögliche zu bemängeln, klagten – und verloren.

Neun Eigentümer, beziehungsweise Bewohner einer Bregenzer Wohnanlage, klagten eine Mitbewohnerin. Zahlreiche Unzulänglichkeiten sollten abgestellt werden. Die Beanstandungen betrafen das Abstellen von Fahrrädern, das Parken der Autos und Grillen am Balkon, obwohl ein völlig rauchloser Gasgrill verwendet wurde. Dennoch, der Geruch von gegrilltem Fleisch war zumindest einer Bewohnerin „unangenehm“. Was dem Fass jedoch den Boden ausschlug, war die Forderung, die schwer behinderte Mutter der Beklagten solle ihr Behindertenfahrzeug wo anders parken. Schließlich sei es kein erbaulicher Anblick, wenn die Nachbarn dieses Fahrzeug unter dem Balkon zeitweise abstellten, so die Argumentation der Kläger. Das Fahrzeug steht meist nur zum Aufladen der Batterien unter dem Balkon.

Verwunderung

Die Äußerung des klagseinbringenden Anwaltes befand das Gericht für „befremdend“. Der Anblick und damit der ständige Hinweis auf die bedauernswerte Situation seien nicht „erbaulich“, meinte der Rechtsvertreter. Das Gericht wies jedenfalls alle Unterlassungsbegehren der Kläger ab, verdonnerte sie zu gut 4.700 Euro Kostenersatz und sorgte seitens der Beklagten für Erleichterung. „Wir sind froh, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“, freut sich Beklagtenvertreterin Olivia Lerch für ihre Mandantin.

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olivialerch ©Anwältin Olivia Lerch

 

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