Als Sturm im Wasserglas stellte sich der von der Wiener FPÖ und der Gratiszeitung Heute erhobene Vorwurf heraus, der Wiener Polizeigeneral Roland Horngacher habe 1998 als Leiter der Wirtschaftspolizei (WIPO) von einer Profil-Journalistin über dubiose Karibik-Geschäfte der BAWAG erfahren und diese Unterlagen in einem Aktenschrank verstauben lassen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag die gegen Horngacher gerichtete Anzeige wegen Amtsmissbrauchs zurückgelegt.
Wie die Staatsanwaltschaft feststellte, betrafen die Unterlagen, in denen es um Untreue und Betrug im Zusammenhang mit einer dubiosen Firma in der Karibik ging, gar nicht unmittelbar die BAWAG, sondern den börsennotierten Dichtungshersteller und BAWAG-Großkunden Economos. Diese waren am 24. September 1998 an die Anklagebehörde weitergeleitet worden. Der gegen Mag. Roland Horngacher erhobene Vorwurf ist daher falsch, stellte Walter Geyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Freitagnachmittag klar.
Der Anzeige war eine Recherche der profil-Journalistin Lieselotte Palme und eine – nach einer einstweiligen Verfügung auf Antrag von BAWAG-Chef Helmut Elsner – nie erschienene Geschichte rund um die Insolvenz von Economos im Herbst 1994 vorausgegangen, berichtet der Standard (Freitag-Ausgabe). Economos war ein börsennotierter Dichtungshersteller und Großkunde der BAWAG, Chef war Elsner-Freund Helmut Mayerhofer. Er gründete in den USA die Seal Jet und soll von Österreich aus fingierte Geschäfte gemacht haben, wie Palme laut Bericht erklärte.
Mitte 1994 stellten die Banken ihre Kredite fällig, die BAWAG kaufte ihnen per stillem Ausgleich einen Teil der Forderungen ab. Dafür ließ Elsner sie unterschreiben, auf zivil- und strafrechtliche Schritte gegen Economos oder BAWAG zu verzichten. Laut Palmes Recherchen aus dem Jahr 1998 habe die BAWAG 1993 von der Überschuldung gewusst, die anderen Banken nicht informiert. Um die Bilanzen zu schönen, seien wertlose Forderungen mit Wertpapieren der Meinl Bank über den Ultimo werthaltig gemacht worden; der Wirtschaftsprüfer, der die Bilanzen bis zuletzt uneingeschränkt bestätigt hatte, habe sich darauf berufen, Economos-Aufsichtsrat Elsner habe die Werthaltigkeit der Forderungen bestätigt.
Am 8. Mai 1998 wurde eine einstweilige Verfügung (von Elsner beantragt) erlassen, wonach Palme es unterlassen müsse, kredit- und rufschädigende Aussagen auch alleine schon in Form von Fragen zu tätigen. Die Geschichte wurde daraufhin nicht veröffentlicht, so der Standard.
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