Die Frau zweigte über mehrere Jahre hinweg insgesamt 655.000 Euro ab und verspielte vieles davon an Spielautomaten im Casino. Zwar wollte sie den Schaden wieder gutmachen, doch war sie mit der Rückzahlung überfordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Damit die 57-Jährige ihre Spielsucht finanzieren konnte, betrog die selbstständige Buchhalterin eine Vorarlberger Baufirma, die zu ihren Kunden gehörte. Da das Unternehmen finanziell jedoch selbst am Abgrund stand, wurden die Fehlbeträge eines Tages bemerkt. Die Bilanzexpertin wollte das zur Seite geschaffte Geld rückerstatten und stellte einen entsprechenden Zahlungsplan auf, doch konnte sie die Raten nicht einhalten. Andernfalls wäre sie straffrei ausgegangen.
Zwar wirkten sich das Geständnis der 57-Jährigen, ihre teilweise Schadenswiedergutmachung sowie die durch die Spielsucht hervorgerufene eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit mildernd auf die Strafhöhe aus, aufgrund der hohen Schadenssumme führte für die Frau aber kein Weg an einer teilbedingten Haftstrafe vorbei. Der Schöffensenat sprach eine dreijährige Gefängnisstrafe aus, zwei Jahre davon bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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