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17-Jähriger wegen Erpressung in Wien verurteilt: "Ich rauch´halt viel"

Der junge Wiener musste sich für seine Taten am Landesgericht verantworten.
Der junge Wiener musste sich für seine Taten am Landesgericht verantworten. ©APA/Helmut Fohringer
Ein junger Wiener, der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt war, hatte einem Bediensteten einer Reinigungsfirma mit Schlägen gedroht. Er brachte den um sieben Jahre älteren dazu, ihm innerhalb von zwölf Wochen 1.700 Euro zu überlassen.

Der mittlerweile 17 Jahre alte Bursch wurde am Freitag dafür am Wiener Landesgericht wegen schwerer gewerbsmäßiger Erpressung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte lernte den Mann auf einer öffentlichen Toiletteanlage kennen, wo der 24-Jährige seit längerem beschäftigt ist. Eines Tages bat er die Reinigungskraft nach dem Pinkeln um fünf Euro, die ihm der Mann aus Gutmütigkeit borgte. Das brachte den Jugendlichen im Frühjahr 2018 auf die Idee, den Mann einzuschüchtern und finanziell auszunehmen.

Der Bursch hatte damals keinen Job und damit kein Einkommen, erhielt aber von seiner Mutter täglich zehn Euro Taschengeld. Damit fand er nicht das Auslangen. “Ich rauch’ halt viel. Täglich zwei Packerln”, verriet der 17-Jährige einem Schöffensenat (Vorsitz: Alexandra Skrdla). Weil er obendrein bei einem Freund Schulden hatte, drohte er dem 24-Jährigen regelmäßig “Watschen” an, setzte diesen auch per SMS unter Druck und verlangte Geld. Umgehend begab sich der deutlich Ältere zum Bankomaten, behob einige Male nicht unbeträchtliche Beträge von bis zu 700 Euro und übergab diese dem Jugendlichen.

Junger Wiener muss finanzielle Wiedergutmachung leisten

Der 24-Jährige hinterließ im Zeugenstand einen schüchternen, recht hilflosen Eindruck. Er habe Angst gehabt, “dass er mich dumm und deppert schlägt”, daher habe er gezahlt. Ein Kollege des 24-Jährigen bekam schließlich die Erpressungen mit und begleitete diesen Ende Mai zur Polizei, wo Anzeige erstattet wurde.

Der 17-Jährige, der mittlerweile dank eines engagierten Streetworkers eine Lehrstelle gefunden hat, war mit dem Urteil einverstanden, das ihm auch die finanzielle Wiedergutmachung auferlegte. Die Entscheidung des Schöffensenats ist rechtskräftig.

(APA/Red)

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