Der zum damaligen Zeitpunkt 46-jährige gebürtige Bregenzer beim ersten Prozess. - © VOL.AT
Das Berufungsgericht habe das zweite Urteil des Landesgerichts Feldkirch bestätigt, teilte OLG-Vizepräsident Wigbert Zimmermann mit. Damit bleibt es bei einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 14.400 Euro (360 Tagessätze zu je 40 Euro). Der Schuldspruch erfolgte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Das Auto des in der Schweiz lebenden Vorarlbergers hatte am 21. August 2010 auf der Dornbirner Schweizerstraße ungebremst zwei Fußgängerinnen erfasst und getötet. Beim wiederholten Prozess am Landesgericht Feldkirch war im Februar die Strafe für den Autofahrer deutlich verringert worden. Diese Entscheidung hielt am Donnerstag der Innsbrucker Berufungssenat für angemessen.
Im ersten Rechtsgang hatte ein anderer Richter des Landesgerichts Feldkirch noch neun Monate Gefängnis verhängt, davon drei Monate unbedingt. Sein Urteil hat das OLG danach wegen Begründungsmängeln aufgehoben.
Schon bei der ersten Hauptverhandlung in Feldkirch hatte das Gericht ein erhebliches Mitverschulden der Fußgängerinnen angenommen. Die 23-jährige Wolfurterin und die 49-jährige Bludenzerin waren auf der unbeleuchteten L 45 kurz vor Mitternacht mitten in der rechten Fahrbahnhälfte gegangen.
Die Fußgängerinnen und der Autofahrer waren alkoholisiert. Der Pkw-Lenker war mit den erlaubten 70 km/h unterwegs, allerdings hätte er in der Nacht bei Abblendlicht laut Gericht höchstens mit Tempo 50 fahren dürfen und zudem sofort bremsen müssen. Dann wäre, so das gerichtsmedizinische Gutachten, die Überlebenschance für die dunkel bekleideten Fußgängerinnen eine deutlich höhere gewesen.
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