Von Christiane Eckert
Am Landesgericht Feldkirch muss sich heute ein junger Hörbranzer wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der Mann war Ende Dezember vergangenen Jahres einem 72-jährigen Schweizer Rentner in Hörbranz auf der Autobahn von hinten aufgefahren, der Pensionist verstarb wenig später im Krankenhaus. Warum der Schweizer seinen Wagen auf der Überholspur angehalten hatte oder zumindest sehr langsam fuhr, ist unklar. Laut Anklage war der Angeklagte jedenfalls mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 94 km/h aufgefahren. Zudem wurden 1,2 Promille nachgewiesen.
Nichts nachgewiesen
Die Obduktion des älteren Herren lieferte keine sachdienlichen Hinweise. Der Mann hatte beispielsweise keinen Herzinfarkt oder sonst ein Problem, das sich hätte gerichtsmedizinisch nachweisen lassen. Im Prozess hat der Angeklagte die Möglichkeit, den Unfall aus seiner Sicht zu schildern. Angeblich war vor ihm ein Auto gefahren, das die Sicht zum Rentner versperrte. Als der Vordermann plötzlich nach rechts zog, habe der Angeklagte noch versucht auszuweichen, doch es sei zu spät gewesen. Von diesem angeblichen Vordermann fehlt bislang jede Spur, der Zeuge konnte nicht ausfindig gemacht werden. Nach dem Unfall entfernte sich der junge Mann zunächst, kehrte dann aber wieder zum Unfallort zurück.
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