Der Prozess am Landesgericht Feldkirch führte am Montag vorerst zu keinem Vergleich, Ablehnung kam vom Vertreter des Landes.
Prüfung des Sachverhalts notwendig
Zuerst müsse der gesamte Sachverhalt aufgearbeitet werden, sagte der Rechtsvertreter des Landes. Zudem müsse man prüfen, ob das Ganze nicht bereits unter die Verjährungsfrist falle. Während des Prozesses hatte der 48-Jährige erklärt, dass es ihm weniger um einen Schadenersatz als um eine Entschuldigung des Landes gehe. Er wolle, dass man ihm glaube.
Mutmaßliches Opfer leidet noch 40 Jahre später
Er gab an, als Findelkind bei einer ortsbekannten Alkoholikerfamilie zur Pflege untergebracht worden zu sein. Das Ehepaar habe ihn wiederholt misshandelt. Die Behörden hätten monatelang zugesehen ohne einzugreifen. Als er schließlich in das Erziehungsheim Jagdberg kam, sei es nicht besser geworden. Auch dort sei er geschlagen und sogar sexuell missbraucht worden.
Aufgrund der Erlebnisse in der Kindheit, sei die Psyche des Mannes bis heute schwer beschädigt, erklärte sein Anwalt Stephan Harg. Ein Gutachten bescheinige ihm zwar eine überdurchschnittlich hohe Intelligenz, er sei aber nicht in der Lage, eine ordnungsgemäße Berufsausbildung abzuschließen.
Daraus erkläre sich auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes von 200.000 Euro. 20.000 Euro hat der Kläger bereits aus dem Opferschutz-Fonds des Landes Vorarlberg erhalten. Es stehen noch weitere Verhandlungstage an. (red/APA)
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