Bei beiden Straßen handelt es sich um vielbefahrene und verkehrstechnisch sensible Bereiche. Sowohl die St. Annastraße als auch die Schillerstraße werden vorrrangig von Familien und Kindern genutzt. Von Seiten der Stadt Bludenz war es daher logisch, beide Straßen in Fahrradstraßen umzufunktionieren. „Damit erhöhen wir nicht nur die Sicherheit der oft benachteiligten VerkehrsteilnehmerInnen sondern schaffen auch für die AnrainerInnen eine verbesserte Verkehrssituation. Entscheiden ist dabei jedoch, dass sich alle an die Regeln halten“, so der zuständige Stadtrat Wolfgang Weiss.
Regeln für die Fahrradstraße
Konkret gemeint sind damit die geltenden Regeln in den Fahrradstraßen. AutofahrerInnen haben sich in diesen verkehrsberuhigten Zonen an ein Tempolimit von 30 km/h zu halten. Zudem ist der Verkehr in beiden Fahrradstraßen auf den Anrainer- bzw. Zubringerverkehr beschränkt. Die RadfahrerInnen sind als gleichwertige VerkehrsteilnehmerInnen zu behandeln. Sie dürfen nebeneinader fahren, müssen sich aber trotz allem an das Rechtsfahrgebot halten. Für alle VerkehrsteilnehmerInnen gilt auch in der Fahrradstraße die Straßenverkehrsordnung.
Detaillierte Informationen zum Thema Fahrradstraße erhalten Sie unter www.energieinstitut.at/gemeinden/mobilitaet/radverkehrsfoerderung/fahrradstrasse
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