“Die Buben sind geständig, zwei Frischlinge getötet und zwei weitere in Tötungsabsicht verletzt zu haben”, wurde Polizeisprecher Thomas Keiblinger auf orf.at zitiert.
Wildschweine getötet: Prozess gegen Buben
Fünf weitere Buben werden bei dem Prozess als Zeugen geladen sein, weil sie zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig waren. Die beiden strafmündigen Jugendlichen müssen sich wegen Quälens eines Tieres, mutwilligen Tötens eines Tieres und des Eingriffs in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht verantworten.
Laut orf.at droht ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe in der Höhe von bis zu sechs Monaten, letzteres sei aber unwahrscheinlich. Motiv dürfte der Burschen für das Quälen der Frischlinge dürfte Langeweile gewesen sein.
(apa/red)
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