Die Vierjährige war am 28. Jänner 2009 mit 2,5 Promille im Blut ins Spital eingeliefert worden. Die Angeklagte entging einer Verurteilung.
Der Richter hielt ihr schuldhaftes Verhalten für so gering, dass er die Strafsache ohne Auferlegung einer Geldbuße diversionell erledigte. Die Staatsanwältin war mit dieser Entscheidung einverstanden.
Wie schon oft zuvor, hatte die 17-Jährige in der Wohnung ihres Bruders auf die Kleine aufgepasst, weil deren Eltern in der Arbeit waren bzw. in einem AMS-Kurs saßen. Vor Gericht erklärte sie, sie habe damals Bauchkrämpfe gehabt und immer wieder das Klo am Gang aufgesucht. Währenddessen müsse ihre Nichte den Schnaps gefunden haben, der gemeinsam mit nicht alkoholischen Getränken in einem Küchenkastl unterhalb der Abwasch aufbewahrt wurde.
“Was hätte ich machen sollen? Ich hab’ Krämpfe gehabt! Ich war zehn bis 15 Minuten weg. Das kann jedem passieren”, sagte die 17-Jährige.
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