Zu den Änderungen des gesetzlichen Erbrechtes 2017 zählt Dr. Holzer, dass heute die Erblinie an Geschwister voll entfällt, wenn Erben in direkter Linie vorhanden sind. Das sind Ehegatten, leibliche Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Partner. Das gesetzliche Pflegevermächtnis, die Geltendmachung von Geldanspruch bei langer Pflege des Erblassers, ist eine Neuerung, betonte Dr. Holzer. Wertvoll ist es, wenn letztwillige Verfügungen, sogenannte Testamente, vorhanden sind. Diese können handschriftlich geschrieben oder maschinell in Anwesenheit von drei Zeugen verfasst sein, müssen aber eigenhändig vom Verstorbenen unterschrieben sein. Die Hinterlegung eines Testamentes bei einem Notar ist empfehlenswert, da dieser die Richtigkeit überprüft und im Todesfall diese Schreiben offenlegt. Dr. Holzer informierte auch über Pflichtteilsrechte, Schenkungen, Übertragungen von Besitz und vom Pflegeregress, der als Gesetz ab 1.1.2018 in der Verfassung steht. Nach einer längeren Diskussionsrunde in der viele offene Fragen noch beantwortet wurden, bedankte sich Obfrau Helga Dünser bei Dr. Christian Holzer für die ausgezeichneten Ausführungen in seinem Vortrag.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.