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Mit dem Pfefferspray in die Bar

Barbesucher sprühte mit Pfefferspray wild um sich.
Barbesucher sprühte mit Pfefferspray wild um sich. ©VN/Philipp Steurer/Symbolbild
Dornbirn - Vierzehn Vorstrafen und ein auferlegtes Waffenverbot waren für einen Unterländer keine Argumente, sich nicht mit einem Pfefferspray zu bewaffnen.

„Ich bin ein braver Kerle. Aber wenn du als Fernfahrer nach Neapel oder Marseille fährst, dann weißt du, was du brauchst“, begründete er gestern vor dem Dornbirner Bezirksrichter Frank Plasinger sein Vergehen.
Eine der Anklagen gegen ihn lautete auf Körperverletzung. Drei Personen soll er in einer Bar mit dem Pfefferspray attackiert haben. So waren ein Italiener, ein Kosovo-Albaner und ein junges Mädchen in den ätzenden Sprühstrahl aus seiner Dose geraten.

Der Richter glaubte seiner Version, dass er in Notwehr gehandelt habe, und sprach ihn vom Vergehen der Körperverletzung frei. Nun blieb aber noch der Verstoß gegen das Waffengesetz. Als „Reizstoffsprühgerät“ gilt ein Pfefferspray gesetzlich als Waffe. Und gegen den Beschuldigten, in dessen Vorstrafenregister auch vier Gewaltdelikte aufgeführt sind, besteht ein aufrechtes Waffenbesitzverbot. Die Konsequenz daraus: Der Fernfahrer wurde verurteilt und zu 560 Euro Strafe verdonnert.

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