Mit der Installation der „Baurecht amKumma“ setzen die vier Kummenberggemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder ihren bereits bisher erfolgreich praktizierten Kooperationskurs fort und erweitern den Kreis der bereits bestehenden Baurechtsverwaltungen Region Vorderland, Großes Walsertal, Walgau-West, Lech-Warth-Klostertal und Montafon. Die bereits 2007 gebildete Verwaltungsgemeinschaft wurde in vertiefter Form mit Unterstützung des Landes Vorarlberg neu aufgestellt und startet mit dem 1. September 2014 ihren Betrieb. In der Einarbeitungsphase werden zunächst vorwiegend die baurechtlichen Agenden der Marktgemeinde Götzis von der Verwaltungsgemeinschaft erledigt. Spätestens mit Jahreswechsel werden die Bauanträge aus allen vier Gemeinden im Büro der „Baurecht amKumma“ bearbeitet und wird die Baurechtsverwaltung zur primären Anlaufstelle der Bürgerinnen und Bürger der Kummenbergregion in Sachen Baurecht.
Das Aufgabengebiet der „Baurecht amKumma“ umfasst unter anderem den Vollzug des Baugesetzes und der dazugehörigen Verordnungen, die Abwicklung sämtlicher Baueingaben in den beteiligten Gemeinden, die Beratung von Bauwerberinnen und Bauwerbern und die Ausübung baupolizeilicher Aufgaben.
Der operative Standort der Verwaltungsgemeinschaft „Baurecht amKumma“ ist in der „Dorfmitte Koblach“ situiert. Aufgrund der erhobenen Daten über die durchschnittliche Anzahl an Bauverfahren pro Jahr und Gemeinde wurde ein Ziel-Personalstand von vier Mitarbeitern definiert, der im Laufe des Herbstes erreicht sein wird.
Die Szenarien für die Umsetzung einer Verwaltungskooperation im Baurechtsbereich sind unterschiedlich. Die komplexer werdenden Aufgabenstellungen und die Änderungen der Rahmenbedingungen erfordern ständig angepasstes Expertenwissen in der Verfahrensabwicklung. Auch die steigenden Anforderungen des Kunden, der eine effektive und effiziente Serviceleistung erwartet, verlangen ein hohes Maß an Qualität.
Als Chance der zentralen Verwaltung wird die Verbesserung in der Qualität der Verfahrensabwicklung durch Konzentration der Fachkompetenz gesehen. Die Möglichkeit der Entlastung der Bürgermeister bietet sich durch den Wegfall der Baurechtsagenden aus dem Tagesgeschäft. Die Zusammenarbeit im Baurecht eröffnet generell die Chance, Synergien zu nutzen, Wissen zu bündeln, regional gleich und gemeinsam zu handeln und damit die Identität der Region zu stärken. Die Autonomie der Gemeinde bleibt durch die rechtliche Organisation der Zusammenarbeit in Form einer Verwaltungsgemeinschaft erhalten.
Primäres Ziel der Zusammenarbeit der beteiligten Gemeinden in Baurechtsangelegenheiten ist zusammengefasst die Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Aufgabenerfüllung durch Spezialisierung und Standardisierung. Dabei sind betriebswirtschaftliche Sichtweisen unter dem Primat der Kundenorientierung und der Leistungsabstimmung auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.
„Baurecht amKumma“ soll durch das Bündeln von Kräften Vorteile für alle bringen – „wer alleine arbeitet, addiert, wer zusammen arbeitet, multipliziert“.
Quelle: Baurecht amKumma
www.amkumma.at/baurecht
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