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Fußgänger lief in Auto – und muss für Blechschaden zahlen

Der Fußgänger war zur Gänze Schuld am Unfall. Er muss den Blechschaden und die Prozesskosten bezahlen.
Der Fußgänger war zur Gänze Schuld am Unfall. Er muss den Blechschaden und die Prozesskosten bezahlen. ©VN
Feldkirch - Weil Götzner unvermittelt hinter einem Bus vorlief und ein Auto beschädigte, wurde er nun zur Kasse gebeten.

Im Verkehrsrecht schon fast ein Klassiker: Ein Fahrgast steigt aus einem Bus, läuft auf die Straße und in ein Auto. In den meisten Fällen trifft den Fahrzeuglenker in solchen Fällen ein Mitverschulden. Doch bei jenem Unfall, der sich im Jänner vergangenen Jahres in Götzis auf der Hauptstraße ereignete, entschied das Gericht anders: Der Fußgänger war zur Gänze schuld und seine Haushaltsversicherung musste die 1800 Euro Blechschaden am Pkw bezahlen. Noch dazu treffen den Verlierer rund 1900 Euro Prozesskosten, die er dem Gewinner ersetzen muss. Der Fahrgast war vorne ausgestiegen und wollte vor dem Bus die Straße passieren.

Spontan losgelaufen

Er sah, dass die hinter dem Bus fahrenden Pkw zunächst angehalten hatten und dass der von der anderen Seite kommende Verkehr wegen einer roten Ampel warten musste. So wollte er noch rasch, bevor der gesamte Verkehr wieder anfuhr, die Straße queren und rannte direkt auf die Fahrbahn. Der Autofahrer hinter dem Bus, der zunächst angehalten hatte, war mittlerweile wieder langsam losgefahren und passierte mit rund 15 km/h den stehenden Bus. Als der Fußgänger plötzlich auf der Straße stand, bremste der Mann voll ab, doch da war es schon zu spät. Der Facharbeiter zog sich eine schmerzhafte Hüftprellung zu, der Wagen hatte einen Blechschaden und die Windschutzscheibe war beschädigt. Die Werkstätte verrechnete 1800 Euro.

Keine Chance

„Auch wenn der Autolenker mit 5 km/h vorbeigefahren wäre, hätte sich die Kollision nicht vermeiden lassen“, so der Sachverständige. Und das Gericht kam zu dem Ergebnis: Den Lenker trifft keine Schuld, es war für ihn geradezu ein „unabwendbares Ereignis“. „Der Fußgänger hätte vor dem Überqueren die Lage prüfen und eher ungünstig beurteilen müssen“, heißt es weiter. Somit Sieg für den Autofahrer, Niederlage für den Gegner. Das Urteil ist rechtskräftig.

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