Vorarlbergs Ärztekammer-Präsident Dr. Michael Jonas etwa steht ELGA nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Als positiv nennt er hierbei ein Modell nach Schweizer Vorbild, wo die Freiwilligkeit der Ärzte und Patienten gewahrt ist, und das auch technologisch auf der Höhe der Zeit steht. “Wenn ELGA bei der Arbeit hilft und nicht behindert, spricht nicht viel gegen die Einführung”. Genau das sei aber durch den österreichischen Gesetzesentwurf nicht gewährleistet.
Datensicherheit nicht gewährleistet?
Besonders viel Sorgen bereitet dem Ärzte-Chef die Datensicherheit, die er beim Gesetzesentwurf zu wenig berücksichtigt sieht. Diese sei in Vorarlberg seit 1999 vorbildlich gesichert. Mit dem Gesundheitsnetz Vorarlberg habe man hier ein positives Beispiel dafür gegeben. Eines allerdings, das nach Ansicht Jonas auch dringend in den Gesetzestext hätte einfließen müssen. Grundsätzlich bemängelt er, dass der Gesetzestext – nicht zuletzt auch in dieser Hinsicht – unzureichend formuliert sei. Erfahrungsgemäß würde sich daran auch nicht mehr viel ändern.
Und was bleibt dem Patienten nun über? Immerhin betonte die Hohe Politik, das gesamte System beruhe auf Freiwilligkeit. Mittels “Opting Out” müsse ein Patient, allerdings mit ausdrücklichem Widerspruch, nicht an dem ELGA-System teilnehmen. Jonas winkt ab: “Dieses Opting-Out ist nichts weiter als Augenauswischerei”. Schließlich landeten alle Daten unabhängig von der willentlichen Bekundung des Patienten im Speicher. Der Patient kann sich lediglich aussuchen, was genau für andere einsehbar oder nicht ist. “Für Kenner der Technik stellt es aber keinerlei Problem dar, an sämtliche Daten zu kommen”, wie Jonas betont.
Ärztekammer will weiterhin Kritik anmelden
Noch will die Ärztekammer abwarten, wie sich der endgültige Gesetzestext ausnimmt. Positiv gestimmt ist man aber nicht. Vor allem stößt den Ärztevertretern sauer auf, dass die Gespräche über ELGA in den Arbeitsgruppen – diese dauerten bis über den Sommer an – von Minister Stöger abrupt abgebrochen wurden. Stöger beharrte laut Jonas darauf, den Gesetzesentwurf mit dem Koalitionspartner fertigzustellen. Bis spätestens Dezember bleibt der Ärztekammer nun, ihre Bedenken anzumelden.
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