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Drei Jahre Haft für Messerstecher von Hard

Die Messerstiche in Hard wurden von den Geschworenen als absichtliche schwere Körperverletzung gewertet. (Archivbild)
Die Messerstiche in Hard wurden von den Geschworenen als absichtliche schwere Körperverletzung gewertet. (Archivbild) ©VOL.AT/Vlach
Feldkirch. Drei Jahre Haft, unbedingt: So lautete am Donnerstag das Urteil am Straflandesgericht gegen den 58-Jährigen, der im April dreimal auf einen Arbeitskollegen eingestochen hatte. Die Anklage hatte auf Mordversuch gelautet, die Geschworenen gingen von absichtlich schwerer Körperverletzung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anklage wegen Mordversuchs
Schwerverletzter bei Messerstecherei
Bilder vom Tatort in Hard

Die Geschworenen zeigten sich während des Verfahrens auffallend aktiv: Immer wieder stellten sie interessiert Fragen, hakten nach und ließen sich Dinge erklären.

Auch bei der Urteilsfindung machten sie es sich alles andere als leicht, allerdings waren auch die zu beurteilenden Fragen keine leichten. Neben Mordversuch kamen auch verschiedene Körperverletzungsalternativen in Betracht, dazu die Frage der Notwehr und Notwehrüberschreitung. Schlussendlich verkündete dann der Obmann die Entscheidung, welche auf schuldig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Nötigung lautete.

Nur einer der acht Geschworenen erkannte in der Tat des Mannes einen Mordversuch, wie ihn die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht hatte.

Unbescholtenheit als Milderungsgrund

Für die Strafbemessung waren, wie bei Schwurgerichten üblich, der Berufsrichtersenat und die Laienrichter gemeinsam am Zug. Die Strafe wurde im Fall des 58-Jährigen mit drei Jahren unbedingter Haft ausgemessen. Eine ausführliche Begründung gibt es bei Geschworenenprozessen nicht, lediglich die Erschwerungs- und Milderungsgründe werden erläutert.

Mildernd war vor allem die bisherige Unbescholtenheit. Die Erleichterung stand dem Verurteilten ins Gesicht geschrieben. Er werde sich erkenntlich dafür zeigen, dass man ihm glaubte, dass er niemanden töten wollte, meinte er abschließend. Zufriedenheit auch bei Verteidigerin Olivia Lerch. Beide Seiten – Staatsanwaltschaft und Verteidigung – gaben aber vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

“Wollte nur mit ihm reden”

Der Prozess war die Folge einer Messerstecherei, die sich Mitte April auf einem Harder Firmengelände zugetragen hatte (VOL.AT berichtete). Im Verfahren hatte der Angeklagte, der dem damals Schwerverletzten bereits 5.000 Euro Teilschmerzengeld bezahlte, mithilfe einer Dolmetscherin von seinen Erfahrungen im Tschetschenien-Krieg berichtet. In Österreich, wo er Asyl erhielt, arbeitete er gemeinsam mit dem 38-Jährigen als Zusteller bei einem Paketdienst. Als dieser ihn wegen eines Schadens an einem Firmenauto anschwärzen wollte, den er nicht verursacht habe, traf er sich mit ihm zu einem Gespräch.

Keine Erinnerung an Messerstiche

Sein Kontrahent habe sich aber sofort aggressiv verhalten und ihm einen Schlag gegen die Rippen versetzt, obwohl er wusste, dass eine gebrochen war, so der Angeklagte. Daraufhin habe er unter starken Schmerzen und aufkommenden Kriegserinnerungen sein Messer gezogen, um den Arbeitskollegen auf Abstand zu halten.

An die Messerstiche könne er sich nicht erinnern, ebenfalls nicht an Drohungen gegenüber zwei Zeugen. Beide bestätigten vor Gericht jedoch, dass sie der 58-Jährige mit dem Umbringen bedroht und dass er das am Boden liegende Opfer ins Gesicht getreten hatte.

Gänzlich anders war die Version des Opfers. Diesem zufolge begann der 58-Jährige mit dem Handgemenge. Der Angeklagte habe ihn angegriffen und in der folgenden Rauferei ein Messer gezogen. Er habe zwei Stiche gespürt, stürzte bei einem Abwehrversuch zu Boden, ein weiterer Stich traf sein Bein. Danach habe ihn der 58-Jährige bedroht.

Opfer überlebte laut Gutachter nur knapp

Gerichtsmediziner Walter Rabl machte klar, dass das Überleben des 38-Jährigen lediglich dem raschen Eintreffen des Notarztes zu verdanken war. Der Mann habe zwei tiefe Stichwunden im Oberkörper und eine Oberschenkelwunde erlitten. Die Lunge kollabierte, dazu kam großer Blutverlust. Der 37-Jährige habe nur knapp überlebt. Weil aber keine weiteren inneren Organe verletzt wurden, konnte der Verletzte das Spital nach einigen Tagen wieder verlassen.

Ein Zeuge änderte vor Gericht seine Meinung

Ein 36-jähriger Zeuge, mit dem der Angeklagte nach der Tat im Auto flüchtete, änderte seine bisherigen Aussagen vor Gericht. Noch vor zwei Tagen, als sich der russischsprechende Mann selbst vor Richter Norbert Melter verantworten musste, sowie in seiner polizeilichen Aussage belastete er den Angeklagten schwer. So soll der 58-Jährige den Schwerverletzten angewiesen haben, liegen zu bleiben, “sonst bring ich dich um”.

Am Donnerstag machte er einen Rückzieher und wendete sich laut Richter “um 180 Grad”. Abweichungen schob er auf Verständigungsprobleme. Die Frage des Richters, ob er Angst habe, beantwortete der Mann nicht. (red/APA/Christiane Eckert)

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