Obwohl nun wieder ein Höchstgericht eine Entscheidung getroffen hat, ist im jahrelangen Rechtsstreit um eine Hauszufahrt über eine Skipiste in Dalaas noch immer kein Ende in Sicht. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Rechtmäßigkeit des vom Bürgermeister im Jahr 2010 erlassenen Fahrverbots auf dem Güterweg Dalaas-Kaiser bestätigt. Der Güterweg führt zum Haus der klagenden Familie Veith und im Winter über die Piste und Trasse des Skilifts Paluda.
Das höchstgerichtliche Erkenntnis werte er nicht als juristische Niederlage, sagte gestern Klagsvertreter Edgar Veith. Für ihn sei die Vereinbarung seiner Familie mit der Gemeinde aus dem Jahr 2008 maßgeblich. Demnach habe die Gemeinde seinen Eltern und ihm schriftlich zugesichert, die Zufahrt mit einem Auto zum Haus Veith auch im Winter zu ermöglichen. Die Gemeinde halte sich aber nicht an die Vereinbarung. Stattdessen habe sie 2010 ein generelles Fahrverbot in der Wintersaison erlassen.
Mit weiterer Klage gedroht
Familie Veith führt deshalb am Landesgericht Feldkirch mehrere anhängige Schadenersatzprozesse, vor allem gegen die Gemeinde und gegen Gemeindearbeiter. Sollten die Schadenersatzklagen abgewiesen werden, „klagen wir auf die Einstellung des Skiliftbetriebs“, sagte Rechtsanwalt Veith gestern. Verträge und Vereinbarungen seien einzuhalten. Nachträglich habe die Gemeinde unzulässigerweise versucht, die getroffene Vereinbarung mit dem Fahrverbot auszuhebeln. Über die beantragte Ausnahmegenehmigung für seine Familie vom Fahrverbot habe die Gemeinde immer noch nicht entschieden.
Nicht die Familie Veith, sondern der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien und das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hatten beim Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, das Fahrverbot auf dem Güterweg Dalaas-Kaiser wegen seiner Gesetzwidrigkeit aufzuheben. Die Anträge der Gerichte haben die Verfassungsrichter aber abgewiesen. Ihrer Ansicht nach ist der Begriff „Wintersaison“ nicht zu unbestimmt. Damit sei nämlich eindeutig der Beginn und das Ende des jährlichen Liftbetriebs gemeint.
Sicherheit für Skifahrer
Das Fahrverbot auf dem Güterweg solle „der Sicherheit der Skiliftbenützer dienen“, hält der Verfassungsgerichtshof fest. Deshalb dürfe selbst an Wintertagen ohne Liftbetrieb auf dem Güterweg nicht gefahren werden, meint der VfGH. Weil sonst die Schneepiste beschädigt werde, was Skifahrer in Gefahr bringen würde.
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