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Zugunglück: Erhebungen abgeschlossen

Lochau - Die Erhebungen der Sicherheitsdirektion Vorarlberg zum schweren Bahnunfall in Lochau sind abgeschlossen. Der Notfallleiter in Innsbruck informiert.    | Bericht zum Unfall

Die Erhebungen der Sicherheitsdirektion Vorarlberg zum schweren Bahnunfall zwischen Lochau und Bregenz am 29. Dezember 2006 sind abgeschlossen. Aus dem Bericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch geht hervor, dass der Notfallleiter der ÖBB-Leitstelle in Innsbruck über die beabsichtigte Spurensuche auf den Gleisanlagen informiert war. Den Schluss, dass daher ein interner Kommunikationsfehler zum verheerenden Unglück geführt hat, wollte Sicherheitsdirektor Elmar Marent am Dienstag gegenüber der APA aber nicht ziehen.

Bei dem Zugunglück sind drei Menschen getötet worden. Polizeibeamte und Leichenbestatter untersuchten bei den Gleisanlagen zwischen Lochau und Bregenz einen Unfall, bei dem kurz vor 6.00 Uhr ein 18-Jähriger ums Leben gekommen war. Ein vorbeifahrender Eurocity-Zug erfasste eine 32-jährige Polizistin, einen 63-jährigen Kriminalbeamten und einen 47-jährigen Leichenbestatter. Alle drei wurden sofort getötet.

Der Rekonstruktion der Geschehnisse zufolge wurde der Notfallleiter der ÖBB-Leitstelle in Innsbruck um 9.44 Uhr über die beabsichtigte Spurensuche auf den Gleisanlagen informiert. Er verfügte daraufhin eine 30 km/h-Beschränkung, die auch von einem Regionalzug eingehalten wurde. Um 10.08 Uhr wurden die Ermittler und der Leichenbestatter von dem Schweizer Eurocity mit unverminderter Geschwindigkeit überrollt, der von München nach Zürich unterwegs war. Auf Grund der vorliegenden Funk- und Telefonauswertungen und der Einvernahmen ist laut Marent davon auszugehen, dass der Lokführer dieses Zugs nicht über die 30 km/h-Beschränkung in Kenntnis gesetzt worden war.

Bereits unmittelbar nach dem Bahnunfall deutete alles auf einen internen Kommunikationsfehler bei den ÖBB hin. „Das Gericht muss entscheiden, woran es wirklich gelegen hat“, sagte nun Marent. Die internen Kommunikationsläufe im Bereich der ÖBB seien ausgewertet und analysiert worden und befänden sich im Unfallbericht an die Staatsanwaltschaft.

Der Leitende Feldkircher Staatsanwalt Franz Pflanzner gab zu dem Fall vorerst keinen Kommentar ab. Er habe den Bericht der Sicherheitsdirektion bisher nicht gesehen, sagte Pflanzner am späten Nachmittag auf Anfrage. Auch über mögliche Anklage-Varianten im Falle eines menschlichen Fehlverhaltens wollte Pflanzner nicht spekulieren.

ÖBB-Pressesprecher Rene Zumtobel bestätigte gegenüber der APA, dass ein Mitarbeiter der Leitstelle in Innsbruck weiter außer Dienst gestellt ist. Diese Maßnahme war bereits am Tag des Unfalls gesetzt worden. Falls ein menschliches Fehlverhalten vorliege, werde die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren eröffnen, sagte der Pressesprecher. ÖBB-intern würde es im Falle eines Fehlverhaltens ein Disziplinarverfahren geben, ein solches sei aber im Moment noch nicht eingeleitet worden. Die Konsequenzen eines Disziplinarverfahrens könnten von einer Geldstrafe bis hin zur Entlassung reichen.

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