Basierend auf dem Zivilrechtsmediationsgesetz macht es sich die Mediation zum Ziel, Paaren in Trennung und Scheidung zu einer gemeinsamen außergerichtlichen Lösung zu verhelfen, mit der beide Parteien gut leben können, betont Ilse Samman vom IfS.
Die Zivilrechtsmediation soll Paare in Trennung und Scheidung befähigen, zu einer eigenständigen Lösung ihrer noch vorhandenen Streitigkeiten zu kommen. Dabei geht es in erster Linie darum, eine Lösung zu finden, die für alle ideal ist. Keiner der beiden Partner soll sich als Verlierer fühlen. Und das kann ja eigentlich kein Fremder erreichen, gibt Ilse Samman, Mediatorin am IfS zu bedenken.
Das österreichische Eherecht bietet einen recht großen Gestaltungsfreiraum und betont die Verantwortung der Partner bei Trennung oder Scheidung. Mit einem Mediator als Vermittler sollen Paare diesen Gestaltungsfreiraum bestmöglich nutzen können und zu einer außergerichtlichen Einigung gelangen.
Allerdings gibt es gewisse Voraussetzungen, betont Samman. Beide Partner müssen freiwillig kommen und die Motivation mitbringen trotz Konflikt eine für beide akzeptable Lösung zu finden. Auch die Fähigkeit, für sich selbst ein zu stehen und eine eigenständige Entscheidung zu treffen, muss vorhanden sein. Samman: Bei entweder-oder- Konflikten kann Mediation nicht sinnvoll angewendet werden. In solchen Fällen sind andere Beratungsangebote sicher geeigneter.
Auch darf die Zivilrechtsmediation nicht als Ehe- oder Paarberatung missverstanden werden. Mediation ist nicht der Weg, um Probleme der Vergangenheit aufzulösen oder Beziehungsprobleme aufzuarbeiten. Vielmehr bietet sie die Möglichkeit, Altes hinter sich zu lassen und Lösungen für konkrete mit der Scheidung verbundene Probleme in der Gegenwart und Zukunft zu erarbeiten.
Fristen werden ausgesetzt.
Ist der Wille für eine gemeinsame Lösung des Konfliktes bei beiden Partnern vorhanden, wird im Mediationsverfahren eine Vereinbarung der Mediationskontrakt getroffen. Er regelt unter anderem, die Pflichten des Mediatiors, Punkte, über die eine Einigung erzielt werden soll, die Regelung der Kosten, einen Zeitplan und die Form der Ergebnisdokumentation. Samman: Jedes Paar handelt seine eigenen Regeln aus, die im Kontrakt festgehalten werden.
Vereinbarung gilt vor Gericht.
Erst dann geht es an die Bearbeitung des Konflikts. Wird schließlich eine Einigung erzielt, wird diese schriftlich für beide Parteien verbindlich festgehalten. Vorteil dieses Prozederes: Die schriftliche Erklärung hat vor Gericht Bestand. Je nach Schwere und Komplexität des Konflikts dauert ein Mediationsverfahren zwischen 5 und 10 Stunden.
Samman: Am Anfang der Mediation ist es für Paare oft eine richtige Herausforderung, in dieser heißen Phase, gleich mehrere Stunden zusammenzusitzen. Im Nachhinein sind sie dann aber oft sehr zufrieden, weil sie nun ihr eigenes optimales Ergebnis gefunden haben.
Am IfS gibt es rund zehn beim Justizministerium eingetragene Mediatorinnen und Mediatoren. Ansprechpersonen finden sich in allen IfS-Beratungstellen in den 5 Städten und in Andelsbuch. Info-Telefon 05572 21331 und unter www.ifs.at
Bild: Samman Ilse vom Institut für Sozialdienste Vorarlberg (Foto IfS)
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