Wegen fahrlässiger Krida und Untreue wurde er zu 10.800 Schilling Geldstrafe verurteilt. Bereits im Jahr 1997 stand der gelernte Dentist vor dem finanziellen “Aus”.
Er war “zahlungsunfähig und wusste dass auch. “Ich habe meine Schulden
soweit wie möglich bezahlt” – sah der Mann kein Unrecht in seiner
Handlungsweise. Erst als ihm Richter Norbert Melter erklärte, dass der
Tatbestand der fahrlässigen Krida eben darin besteht, dass man Schulden teilweise bezahlt und dadurch Gläubiger begünstigt, begann der Mann zu verstehen.
Banken machten verstärkt Druck.
Nach dem jähen Ende seiner beruflichen Tätigkeit als Dentist rückten ihm die Schulden immer näher auf den Leib. Schlussendlich führte er mit einigen Banken – nämlich denen die im Grundbuch standen – Gespräche und bezahlte. Den übrigen Gläubigern missfiel das natürlich, da sie nun erst recht keine Chance hatten ihr Geld wiederzubekommen. Diese “nicht aliquote” Befriedigung seiner Gläubiger ist strafbar – eine Tatsache die bei Betroffenen immer wieder zu einem Überraschungseffekt vor Gericht führt.
Der Vorwurf der Untreue betraf eine Bankgarantie, die sich der Mann hatte ausbezahlen lassen. Das Geld benutzte er ebenfalls zur Verkleinerung des Schuldenberges. Der Fehler – das Geld war für einen bestimmten Zweck gedacht. Und eben dafür war es nicht verwendet worden.
Insgesamt muss der mittlerweile pensionierte Dentist nun 10.800 Schilling Strafe bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Von Toni Meznar )
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