Ein 16-jähriger Metallarbeiter wurde am Landesgericht wegen „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ schuldig gesprochen. Allerdings wurde dem Burschen, der bei der Tat erst 15 Jahre alt war, vorerst keine Strafe auferlegt. Bewährt er sich die nächsten zwei Jahre nicht, kann dies aber noch erfolgen. Vorbestraft ist er jedenfalls jetzt schon.
Der junge Mann gestand, einer Schlägerei zugesehen zu haben. Er mischte sich nicht ein, versuchte sie nicht zu verhindern und alarmierte auch nicht die Polizei. Wer in einem Fall rein gar nichts unternimmt, macht sich schuldig und das weiß nun auch der Feldkircher. Das Urteil ist rechtskräftig.
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