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Wenn einer eine Reise tut...

Steuer- und sozialversicherungsfreie Reise- und Fahrkostenvergütungen (wie z. B. Tages- und Nächtigungsgelder, Kilometergelder) sind scheinbar ein wichtiger Bestandteil des Einkommens. Journal Steuerberater

Die Rechtssprechung hat die Begünstigungen in den letzten Jahren immer mehr eingeschränkt.

In jenen Fällen, in denen Reisekosten aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (z. B. Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) geregelt sind, dürfen die Vergütungen so lange steuerfrei ausbezahlt werden, als der Dienstnehmer darauf Anspruch hat. Diese Regelung wurde jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2007 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Ab 1. Jänner 2008 tritt eine Ersatzregelung in Kraft.

Rechtslage 1. Jänner 2008

Tagesgelder: Sie können zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden bei:

  • Außendiensttätigkeiten,
  • Fahrtätigkeiten (Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten),
  • Baustellen- /Montagetätigkeiten,
  • Arbeitskräfteüberlassung oder
  • für vorübergehende Tätigkeiten an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde. Ebenfalls neu ist, dass sie je Kalendertag bei mehr als elf Stunden Reisezeit voll zustehen. Ab 1. Jänner 2008 gilt daher auch für Auslandsreisen, dass die Taggelder ab drei Stunden für jede angefangene Stunde zu je einem 1/12 des jeweiligen Landessatzes gewährt werden können.

    Nächtigungsgelder: Das pauschale Nächtigungsgeld beträgt wie bisher 15 Euro (ohne Nachweis der Nächtigung). Bei Nachweis höherer Kosten können die tatsächlichen Kosten steuerfrei ausbezahlt werden.

    Kilometergelder: Für das der Höhe nach unveränderte Kilometergeld von 0,38 Euro je Kilometer gelten folgende Neuregelungen:

  • „30.000-Kilometergrenze“: Ab 2008 sind Kilometergelder nur bis 11.400 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei.
  • Dienstreisen von der Wohnung aus: Wird der Arbeitnehmer vorübergehend einem neuen Einsatzort zugeteilt, können für den ersten Kalendermonat Fahrtkosten steuerfrei ausgezahlt werden. Pendlerpauschale steht dann allerdings nicht zu. Eine Übergangsregelung gibt es für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einer Montagetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden: Kilometergelder können dafür (unabhängig von der Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes) noch bis Ende des Jahres 2009 steuerfrei an Arbeitnehmer ausbezahlt werden.
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