Die Rechtssprechung hat die Begünstigungen in den letzten Jahren immer mehr eingeschränkt.
In jenen Fällen, in denen Reisekosten aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (z. B. Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) geregelt sind, dürfen die Vergütungen so lange steuerfrei ausbezahlt werden, als der Dienstnehmer darauf Anspruch hat. Diese Regelung wurde jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2007 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Ab 1. Jänner 2008 tritt eine Ersatzregelung in Kraft.
Rechtslage 1. Jänner 2008
Tagesgelder: Sie können zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden bei:
Nächtigungsgelder: Das pauschale Nächtigungsgeld beträgt wie bisher 15 Euro (ohne Nachweis der Nächtigung). Bei Nachweis höherer Kosten können die tatsächlichen Kosten steuerfrei ausbezahlt werden.
Kilometergelder: Für das der Höhe nach unveränderte Kilometergeld von 0,38 Euro je Kilometer gelten folgende Neuregelungen:
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