Im Auftrag der AK Vorarlberg hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien zwei weitere Klagen gegen die A1 Telekom Austria und die T-Mobile eingebracht. Wir wollen die Konsumenten damit vor den teilweise sehr aggressiven, irreführenden und unerlaubten Werbemethoden der Mobilfunker schützen, erklärt dazu AK-Präsident Hubert Hämmerle. Während gegen die Telekom (A1) Verbandsklage wegen ihrer Kombitarife eingebracht wurde, handelt es sich bei der T-Mobile um eine Klage wegen Zustellung unbestellter Waren oder Dienstleistungen).
Konkret geht es bei T-Mobile um SMS, die Anfang Juli 2011 an zahlreiche Kunden versendet wurden. Darin hieß es: Seit 1. 7. telefonieren Sie gratis mit der T-Mobile Option Sonderrufnummern unlimitiert zu Banken, Behörden und Firmen. Gilt für Sonderrufnummern (0720xx, 50xx, 57xx, 59xx, 05xx) österreichweit. Ab 1. 8. zahlen Sie für diese Option EUR 2,-/Monat. Benötigen Sie diese Option nicht, antworten Sie mit NEIN bis 25.7.2011. Wir sehen darin einen Verstoß gegen das Verbot der Zusendung unbestellter Waren oder Dienstleistungen, erklärt AK-Präsident Hämmerle. Das Vorgehen des Netzbetreibers sei mit einer nicht bestellten Zusatzlieferung gleichzusetzen. Schweigen des Kunden, konkret der fehlende Eingang einer Abbestellungs-SMS, wird als Zustimmung gewertet. Darüber hinaus werde den Kunden durch die erwähnte SMS vorgegaukelt, dass der Netzbetreiber zu einer derart einseitigen Vertragsänderung berechtigt wäre. Das ist er ganz und gar nicht, denn zum einen fehlt die vertragliche Grundlage und zum anderen ist die gesetzte Frist nicht angemessen, ist auch AK-Konsumentenschützer Mag. Paul Rusching überzeugt.
“Zusatzkosten” bei A1-Kombitarifen erzürnen Konsumenten
A1 bewirbt derzeit zwei verschiedene Kombitarife für Festnetz, Mobiltelefonie und Internet nämlich die A1-Kombi und die A1-Smartkombi. Beide Tarife zeichnen sich dadurch aus, dass bestimmte Grundentgelte (A1-Kombi: 19,90 Euro; A1-Smartkombi 34,90 Euro) beworben sind, welche, wie bei Grundentgelten üblich, monatlich abgerechnet werden. Allerdings: Bei der A1-Kombi wird eine zusätzliche jährliche Internetpauschale von 15, Euro, bei der A1-Smartkombi die Internetservicepauschale von 15 Euro sowie, ebenfalls jährlich, eine SIM-Pauschale von 19,90 erhoben. In der Fernsehwerbung wird darauf nur in einer sehr kurzen, de facto nicht leserlichen Einblendung aufmerksam gemacht, in der Radiowerbung dürfte sich nach den bisherigen Recherchen gar kein Hinweis auf diese zusätzlichen fixen Entgelte befinden, kritisiert Mag. Rusching. Gerade am heiß umkämpften Mobilfunkmarkt könne ein Konsument eine informierte Entscheidung nur treffen, wenn er klar und deutlich über die fixen Entgelte aufgeklärt wird. Dies ist unserer Meinung nach hier nicht der Fall, erklärt AK-Präsident Hämmerle, denn die Hinzurechnung von Internetservicepauschale und SIM-Pauschale bei der A1-Smartkombi eine Erhöhung von über 8 Prozent im Vergleich zum beworbenen Grundentgelt. Eine derartige Erhöhung beeinflusse die Kaufentscheidung wesentlich. Eine Werbung, die diese Entgelte nicht deutlich ersichtlich mache, verstoße deshalb gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Da der Smart-Kombitarif Internet mit einschließt, ist eine Internetservicepauschale für Konsumenten wohl ebenso unverständlich und überraschend wie eine SIM-Pauschale, da die SIM-Card einen wesentlichen Bestandteil eines Mobiltelefons darstellt, so Präsident Hämmerle abschließend. (AK, Red.)
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