Deshalb begrüßt Wasserlandesrat Dieter Egger die Novelle des Umweltförderungsgesetzes (UFG) durch den Bund, mit der eine neue Förderungsschiene in der Wasserwirtschaft eröffnet wird. “Erstmals fördert der Bund auch rein ökologische Maßnahmen und erfüllt damit eine langjährige Vorarlberger Forderung”, so Egger. Bis zum Jahr 2015 stehen dafür 140 Millionen Euro aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung.
Hochwasserschutz und Ökologie sind kein Widerspruch, sondern stehen in einem engen Zusammenhang. “Wir haben in Vorarlberg schon lange erkannt, dass sich ökologisch intakte Gewässer auch im Hochwasserfall günstig verhalten. Dementsprechend haben wir immer großen Wert auf Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Gewässer gelegt”, betont Landesrat Egger. Durch die Novelle des UFG können künftig auch Maßnahmen der Wasserkraft zur Minderung des Schwalls oder zur Erhöhung des Restwassers gefördert werden.
Jahrelang hat Vorarlberg als einziges Land in Österreich eigene Budgetmittel für Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen. Indem der Bund hier nun gleichzieht, tut sich eine große Chance für die Erreichung der ökologischen Ziele auf. Egger: “Diese wurden zwar bisher schon konsequent verfolgt, aber die neue Regelung im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes eröffnet mehr Spielraum, was sich zweifellos schon sehr bald positiv auswirken wird.”
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