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War Messerstecher zurechnungsfähig?

Wiener Schüler erstochen: Psychiater soll Verdächtigen untersuchen - Staatsanwaltschaft möchte Frage der Zurechnungsfähigkeit klären - 15-Jähriger ist nicht Wiens jüngster U-Häftling.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen jenen 15-jährigen Burschen, der am vergangenen Donnerstag in einer Polytechnischen Schule in Währing einen Mitschüler erstochen hat, nun auch formell die gerichtliche Voruntersuchung wegen Mordes beantragt. Der Schüler sitzt in U-Haft, die auch für Beschuldigte seines Alters in derartigen Fällen obligatorisch ist. Er ist übrigens nicht der jüngste Häftling im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus.

14-jährige U-Häftlinge keine Seltenheit

Es gebe immer wieder 14 oder 15 Jahre alte Verdächtige, die – wenn auch oft nur vorübergehend – in U-Haft landen, erklärte dazu Walter Geyer, Leiter der Jugendgruppe der Staatsanwaltschaft Wien, am Montag im Gespräch mit der APA. „Speziell bei Jugendbanden ist das zur Klärung der Beweislage oft notwendig“, so Geyer.

Die Gewalt unter Jugendlichen hat seinen Beobachtungen zufolge generell nicht zugenommen. Handgreiflichkeiten und Auseinandersetzungen unter Schülern, die Gerichtsverfahren nach sich ziehen, kämen „selten und vereinzelt“ vor. Der leitende Staatsanwalt stellt allerdings eine zusehends brutalere Vorgangsweise fest:
Jugendliche Räuber, die Gleichaltrigen oder Jüngeren beispielsweise das Handy abnehmen, werden oftmals danach unnotwendigerweise gewalttätig.

War es wirklich Notwehr

Die Voruntersuchung gegen den 15-Jährigen dürfte nicht all zu lang dauern. Er ist bereits von U-Richterin Andrea Wolfrum einvernommen worden und soll sich dabei mit Notwehr verantwortet haben. Das Obduktionsgutachten der Gerichtsmedizin soll jetzt Aufschluss bringen, ob seine Schilderung mit den Verletzungen des ums Leben gekommenen 14-Jährigen überhaupt in Einklang zu bringen ist.

In Kürze soll auch noch ein psychiatrischer Sachverständiger beigezogen werden, der den 15-Jährigen eingehend untersuchen soll. „Wenn jemand wegen eines so gravierenden Aggressionsdelikts auffällig wird, ist das nahe liegend“, sagte Staatsanwalt Geyer.

Die Anklagebehörde möchte schon im frühest möglichen Stadium die Frage der Zurechnungsfähigkeit abklären: Sollte das Gutachten bestätigen, dass der Bursch auf Grund unzureichender geistigen Reife zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wäre ein Schuldausschließungsgrund gegeben. Diesfalls hätte die Tat für ihn keine strafrechtlichen Folgen.

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