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Vormerksystem: Die neuen Vorschriften

Erschreckende Bilanz des Verkehrsministeriums: Von den 6285 registrierten Delikten fällt fast die Hälfte in die Kategorie "Falsche oder fehlende Kindersicherung". Vormerksystem[174 KB]

Alkohol am Steuer folgt mit 1739 Vormerkungen auf dem zweiten Platz. Untragbare Zustände Verkehrsminister Hubert Gorbach sprach von „untragbaren Zuständen“. Die österreichweite Statistik ist auch trauriger Trend in Vorarlberg: Am häufigsten missachteten heimische Fahrzeuglenker die geltenden Gesetze bei der Sicherung von mitfahrenden Kindern und beim Thema Alkohol am Steuer, teilte die Verkehrsabteilung mit. 59 Personen sind österreichweit sogar schon zwei Mal vorgemerkt worden. Verkehrsminister Gorbach bezeichnete das neue System – auch „Punkteführerschein“ genannt – als „vollen Erfolg“. Sechs Monate nach der Einführung sei es aber zu früh, abschließende Analysen über die Auswirkungen anzustellen: „Wichtiger ist mir die Bewusstseinsbildung und Bewusstseinsveränderung der Verkehrsteilnehmer, seitdem das Vormerksystem in Kraft getreten ist“, betonte Gorbach. „Der Erfolg – nämlich 75 Verkehrstote pro Jahr weniger – wird sich zeigen.“

Vorschriften

Wer ein Vormerkdelikt begeht, bekommt eine Eintragung ins Führerscheinregister. Wer innerhalb von zwei Jahren einen zweiten Verstoß begeht, muss ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder einen Erste-Hilfe-Kurse absolvieren – je nachdem, um welches der 13 Delikte es sich handelt. Wer innerhalb dieser zwei Jahre ein drittes Mal erwischt wird, dem wird der Führerschein drei Monate entzogen. Dagegen wird eine Vormerkung nach zwei Jahren gelöscht, wenn sich der Autofahrer kein weiteres Delikt zu Schulden kommen lässt. Unter die Vormerkdelikte fallen u.a. Überschreitungen der 0,5 Promille-Grenze, Fahren auf dem Pannenstreifen, mangelnder Sicherheitsabstand, Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung oder Behinderung von Fußgängern auf dem Schutzweg.

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