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Vorarlberger Therapeut nach Drogentod eines 14-Jährigen vor Gericht

Der unter psychischen Problemen leidende 14-Jährige war im Frühjahr 2009 in der Einrichtung in Vorarlberg aufgenommen worden.
Der unter psychischen Problemen leidende 14-Jährige war im Frühjahr 2009 in der Einrichtung in Vorarlberg aufgenommen worden. ©Bilderbox/Symbolbild
Mit einem Tag Verspätung hat am Dienstag am Landesgericht Feldkirch der Prozess gegen einen 71-jährigen Therapeuten begonnen, dem eine Mitverantwortung am Drogentod eines 14-Jährigen im Jahr 2009 zur Last gelegt wird.

Der Angeklagte, der eine Therapiestation im Bezirk Feldkirch leitete, bekannte sich zu Beginn der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung nicht schuldig. Er habe nicht gewusst, dass in der Therapieeinrichtung Heroin konsumiert wurde, erklärte der Mann.

Therapeut hat gesundheitliche Probleme

Der Prozess war am Montag aufgrund gesundheitlicher Probleme des 71-Jährigen abberaumt worden. Am Dienstag war der Mann – er ist wegen Vernachlässigens eines Unmündigen mit Todesfolge angeklagt – aber offenbar in der Lage, am Gerichtsverfahren teilzunehmen. Er zog das gerichtsmedizinische Gutachten in Zweifel, demzufolge der Jugendliche aus Oberösterreich an einer Heroinintoxikation verstorben ist. Das bezweifelte auch sein Verteidiger Alexander Wirth.

14-Jähriger hatte psychische Probleme

Der unter psychischen Problemen leidende 14-Jährige war im Frühjahr 2009 in der Einrichtung in Vorarlberg aufgenommen worden. Der Angeklagte wies von allem Anfang darauf hin, ihm aus humanitären Gründen Wohnraum zur Verfügung gestellt worden, er sei aber kein Klient gewesen. Es habe keinen Therapievertrag gegeben, betonte auch Wirth.

Staatsanwalt Manfred Bolter warf dem Angeklagten vor, den Heranwachsenden in seiner Therapiestation in die Obhut von Suchtkranken gegeben zu haben. In der Einrichtung war der Jugendliche nämlich gemeinsam in einer Wohnung mit einem Ehepaar aus der Steiermark untergebracht.

Ehepaar zu Gefängnisstrafe verurteilt

Wie sich herausstellte, nutzte das Paar seinen Aufenthalt in Vorarlberg allerdings weniger für einen Entzug als vielmehr für substanzielle Drogengeschäfte. Dass das tödliche Heroin von den zwei gebürtigen Rumänen stammte, konnte nicht nachgewiesen werden. Wegen des Verbrechens nach dem Suchtmittelgesetz wurde inzwischen der Mann in Graz zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, seine Partnerin zu dreieinhalb Jahren.

Am Vormittag befragte Zeugen zeichneten ein Bild von den Gegebenheiten in der Therapieeinrichtung. So war es offenbar nicht ungewöhnlich, dass die Kontrollen auf Suchtgiftkonsum von Klienten durchgeführt wurden.

Zweifel an Seriosität der Einrichtung

Das Land Vorarlberg hatte die Seriosität der Einrichtung als Drogentherapiestation bereits Jahre zuvor in Zweifel gezogen. Nach einem entsprechenden Gutachten wurden 2003 die Verträge mit dem Betreiber gelöst, ab 2004 wurde das Haus nicht mehr als Drogentherapiestation gesehen, es flossen auch keine Landesmittel mehr. Aus Oberösterreich und der Steiermark wurden aber weiter Patienten in die Einrichtung geschickt. Für diese Aufenthalte – auch für jenen des 14-Jährigen – wurden öffentliche Mittel verwendet. (APA)

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