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Vorarlberg: "Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent reicht nicht"

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT bzw. Bilderbox
Feldkirch - Nach Gutachten: Richter ging im Zweifel davon aus, dass 64-jähriger Angeklagter Hirnblutung seines Bruders nicht verursacht hat.

Mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent nahm der neurochirurgische Gerichtsgutachter Martin Ortler an, dass die Hirnblutung des 60-jährigen Bregenzerwälders vom angeklagten Vorfall vom 31. Juli 2016 stammt. Trotzdem ging Strafrichter Michael Fruhmann gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel davon aus, dass der 64-jährige Angeklagte für die schwere Verletzung seines Bruders nicht verantwortlich ist.

Denn eine 90-prozentige Wahrscheinlichkeit sei für einen Schuldspruch nicht ausreichend, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Im Strafverfahren sei für eine Verurteilung eine Wahrscheinlichkeit von nahezu 100 Prozent notwendig. Nur wenn die Tat mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten begangen worden sei, dürfe er dafür bestraft werden, erklärte Richter Fruhmann dem Angeklagten.

Körperverletzung

Überzeugt war der Richter nur davon, dass der Angeklagte beim angeklagten Vorfall seinem Bruder mit einem Schlag eine Brustkorbprellung und damit eine leichte Körperverletzung zugefügt hat. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte zu einer teilbedingten Geldstrafe von 450 Euro (90 Tagessätze zu je fünf Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 225 Euro.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger German Bertsch meldete sofort volle Berufung an. Nun wird in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Innsbruck verhandelt werden. Der Rechtsanwalt forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, der seinen mit ihm zerstrittenen Bruder weder geschlagen noch gestoßen habe.

Geschlagen

Aus Sicht von Staatsanwältin Viktoria Tschurtschenthaler hingegen hat der Angeklagte seinen Bruder am Bett der kranken Mutter geschlagen und gestoßen. Dabei, so die öffentliche Anklägerin, sei der 60-jährige Mann mit dem Kopf gegen den Heizkörper geprallt und habe sich die Hirnblutung zugezogen.

Verteidiger Bertsch und Opfer­anwalt Karl Rümmele lieferten sich ein hitziges Wortgefecht. Deshalb schickte Strafrichter Fruhmann die beiden Anwälte für einige Minuten aus dem Gerichtssaal und unterbrach die Hauptverhandlung.

Danach drohte der Strafrichter den beiden Parteienvertretern Geldstrafen und sogar die Enthebung von ihren Funktionen für den Fall weiterer Störungen an. Kurz darauf merkte Verteidiger German Bertsch an, er werde über einen möglichen Antrag auf die neuerliche Ladung eines abwesenden Zeugen später entscheiden, falls er selbst bis dahin noch nicht von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen worden sei.

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